Corona: Akuthilfe für pflegende Angehörige beschlossen Corona: Akuthilfe für pflegende Angehörige beschlossen

Erschienen am 15.05.2020

Die Corona-Krise belastet die Familien von Pflegebedürftigen schwer. In dieser Situation benötigen pflegende Angehörige akute Hilfe und flexible Unterstützungsangebote. Daher wird die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf bis Ende September vereinfacht. Angehörige, die Pflegebedürftige in der Corona-Krise zu Hause betreuen und zugleich erwerbstätig sind, werden so besser unterstützt.

 

„Mit dem heute verabschiedeten Gesetz verbessern wir die Unterstützung in akuten Pflegesituationen: Wer coronabedingt Angehörige pflegt oder die Pflege neu organisieren muss, kann bis zu 20 Arbeitstage der Arbeit fernbleiben. Das Pflegeunterstützungsgeld kann ebenfalls bis zu 20 Arbeitstage in Anspruch genommen werden, wenn die Pflege aufgrund von coronabedingten Versorgungsengpässen zu Hause erfolgt. Außerdem gestalten wir Pflegezeit und Familienpflegezeit flexibler. Pflegende Angehörige sollen leichter eine Freistellung von 6 Monaten (Pflegezeit) beziehungsweise 24 Monaten (Familienpflegezeit) in Anspruch nehmen oder nach einer Unterbrechung wieder aufnehmen können, sei es vollständig oder wenn sie in Teilzeit arbeiten. Mit diesen Regelungen reichen wir pflegenden Angehörigen die Hand und helfen ihnen dabei, durch diese schwere Zeit zu kommen“, so Giffey. Der Gesetzentwurf regelt im Einzelnen:

  • Pflegeunterstützungsgeld
  • Kurzzeitige Arbeitsverhinderung 
  • Flexibilisierungen bei Familienpflegezeit und Pflegezeit
  • Berücksichtigung von Einkommenseinbußen bei der finanziellen Förderung durch zinslose Darlehen nach dem Familienpflegezeitgesetz

Hier die Pressemitteilung nachlesen.