Publikation „Kindertagesbetreuung Kompakt 2021“

In der siebten Ausgabe von „Kindertagesbetreuung Kompakt“ veröffentlicht das Bundesfamilienministerium aktuelle Daten zum Ausbaustand und zum Betreuungsbedarf in der Kindertagesbetreuung von Kindern bis zum Schuleintritt sowie in der Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern. Sie zeigen: 2021 wurden erneut mehr Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt betreut als im Vorjahr. Dennoch sank die Betreuungsquote im Vergleich zum Vorjahr. Dies hängt mit der weiterhin wachsenden Anzahl der Kinder dieser Altersgruppe in der Bevölkerung zusammen. Die Daten zeigen, dass der Betreuungsbedarf der Eltern noch nicht gedeckt und ein Platzausbau weiterhin notwendig ist.

Beitragsfreier Ferienhort in MV

Der beitragsfreie Ferienhort startet pünktlich zu den anstehenden Sommerferien. Dies hat der Landtag in zweiter Lesung beschlossen. Mit der geänderten Regelung aus dem Kindertagesförderungsgesetz ist die rechtliche Grundlage für den beitragsfreien Ferienhort geschaffen.

„Dieses gute Angebot gibt den Eltern die Gewissheit, dass ihre Kinder bestens betreut und gefördert werden und sie andererseits für diese Möglichkeit keinen einzigen Cent mehr zahlen müssen“, sagt Bildungsministerin Simone Oldenburg. Künftig müssen Eltern auch bei einem erhöhten Betreuungsbedarf ihrer Kinder keine Gebühren mehr zahlen.

Den beitragsfreien Ferienhort gibt es bereits seit 2020, allerdings wurde er bisher aus dem MV-Schutzfonds finanziert.

Zuschuss für Wandertage und Schulausflüge

Das Land stellt knapp eine Million Euro für Schulausflüge zur Verfügung. Pro Schüler*in ist das ein finanzieller Zuschuss in Höhe von rund fünf Euro. Die Mittel stammen aus dem Aktionsprogramm „Stark machen und Anschluss sichern“. „Einem Besuch im Museum, Theater oder Zoo steht nichts mehr im Wege. Das Geld kann insbesondere verwendet werden, um Fahrtkosten zu begleichen oder Eintrittskarten zu bezahlen. Es kommt direkt den Schüler*innen zugute, weil für sie die Beträge geringer werden.“

Die allgemein bildenden Schulen und Fachgymnasien können das Budget, das ihnen zugewiesen wurde, flexibel und in eigener Verantwortung für schulische Veranstaltungen und eintägige Schulausflüge verplanen. Die Mittel müssen bis Ende des Schuljahres 2022/2023 ausgegeben sein.

Zur Pressemitteilung vom Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung MV

„Zeugnissorgentelefon“ erstmals landesweit geschaltet

Erstmals in diesem Jahr wird es in Mecklenburg-Vorpommern ein landesweit erreichbares „Zeugnissorgentelefon“ geben. Es ist jeweils werktags in der Woche vor dem letzten Unterrichtstag und in der Woche danach geschaltet. Das bedeutet für die Halbjahreszeugnisse des Schuljahrs 2021/22 vom 31. Januar bis zum 4. Februar sowie vom 7. bis zum 11. Februar.

Das „Zeugnissorgentelefon“ ist ein Angebot des Zentralen Fachbereichs für Diagnostik und Schulpsychologie (ZDS). Die Telefonnummer 0385 – 588 7987 ist in der Zeit von 8 bis 18 Uhr erreichbar.

„Kinder und Jugendliche, die sich wegen ihrer Leistungen sorgen, finden dort ein offenes Ohr, aber auch Eltern, die einen Rat brauchen, um ihre Kinder in einer problematischen Situation gut zu unterstützen“, erklärt Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Zusätzliche Kinderkrankentage auch im Jahr 2022

Auch für das laufende Jahr haben gesetzlich krankenversicherte Eltern Anspruch auf erweiterte Kinderkrankentage bei Betreuung zu Hause. Darauf weist Sozialministerin Stefanie Drese hin. „Die coronabedingte Sonderregelung zum Kinderkrankengeld sind in das Jahr 2022 hinein verlängert“, so Drese.

Damit stehen jedem gesetzlich krankenversicherten Elternteil erneut 30 Kinderkrankentage pro Kind im Jahr zur Verfügung. Für Alleinerziehende sind es 60 Tage. Bei mehreren Kindern hat jeder Elternteil insgesamt einen Anspruch auf maximal 65 Arbeitstage. Für Alleinerziehende erhöht sich dieser Anspruch auf maximal 130 Arbeitstage.

„Eltern können zunächst befristet bis einschließlich 19. März 2022 Kinderkrankengeld auch dann in Anspruch nehmen, wenn ihr Kind nicht krank ist, aber zu Hause betreut werden muss“, verdeutlicht Ministerin Drese. Das ist etwa dann der Fall, wenn eine Kita, Schule oder eine Einrichtung für Menschen mit Behinderungen geschlossen ist, einen eingeschränkten Zugang hat oder die Präsenzpflicht im Unterricht ausgesetzt wurde. Das gilt auch, wenn einem Kind aufgrund eines Schnelltestergebnisses der Besuch einer Kinderbetreuungseinrichtung oder Schule untersagt ist. Anspruchsberechtigt sind auch Eltern, die im Homeoffice arbeiten könnten.

Ab 20. März 2022 besteht der Anspruch auf Kinderkrankengeld wieder nur bei Erkrankung des Kindes und entsprechendem Betreuungsbedarf. „Über eine mögliche Verlängerung dieses Datums aufgrund der Corona-Lage wird rechtzeitig entschieden“, betont Drese.

Kinderkrankengeld gibt es für jedes gesetzlich versicherte Kind bis einschließlich zwölf Jahre. Es beträgt in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Für Kinder mit Behinderung, die auf Hilfe angewiesen sind, gibt es keine Altersgrenze.

Drese: „Die unbürokratische Sonderregelung hilft Eltern und Alleinerziehenden, den schwierigen Alltag zu meistern. Wichtig ist, wenn Eltern Kinderkrankentage nehmen, haben sie einen Anspruch auf Freistellung.“

Weitere wichtige Corona-Regelungen und Verordnungen im Überblick…

Ausschreibung Medienkompetenz-Preis MV 2022

Bildungsträger und Schulklassen, Freizeit- und Kindereinrichtungen, Vereine, Jugend- und Seniorengruppen sowie Einzelpersonen aus unserem Land können ab sofort ihre medienpädagogischen Projekte aus den Jahren 2020 bis 2022 online einreichen. Projekte aus allen Altersgruppen und allen Bereichen der Medienarbeit sind willkommen. Der Konzeptvielfalt sind keine Grenzen gesetzt. Es werden Preisgelder in einer Gesamthöhe von 6.000 Euro vergeben. Einsendeschluss ist der 15. Januar 2022.

Der Medienkompetenz-Preis Mecklenburg-Vorpommern 2022 prämiert Medienbildungs-Projekte aus den Bereichen:

  • Freizeit und Teilhabe (Vergabe: Medienanstalt Mecklenburg-Vorpommern)
  • Schule und Bildung (Vergabe: Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur M-V)
  • Kindheit und Alter (Vergabe: Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung M-V)
  • Nachgehakt (Vergabe: Ministerpräsidentin des Landes M-V)

Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule

Nach dem Deutschen Bundestag hat auch der Bundesrat das „Ganztagsförderungsgesetz“ beschlossen. Damit wird schrittweise ab 2026 ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule eingeführt. Ganztägige Bildung und Förderung sorge dafür, dass alle Kinder gut ins Schulleben starten und damit gleiche Chancen haben, sagte Sozialministerin Drese: „Bildungschancen dürfen nicht von der Herkunft oder dem Geldbeutel ihrer Eltern abhängen.“

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es rund 43.000 belegte Plätze im Hort (Stichtag 01.03.2021) – ein Zuwachs von fast 7.000 Plätzen gegenüber 2016. Nach Berechnungen des Sozialministeriums müssen in MV noch ca. 10.000 zusätzliche Hortplätze für die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsförderung im Grundschulalter ab 2026 geschaffen werden.

Auch Kinder haben Rechte – Kinderrechte in Deutschland

“Ein Recht ist etwas, was dir zusteht und das man dir nicht verbieten kann.”

Jeder Mensch und auch jedes Kind auf der Welt hat Rechte. Diese sollten sowohl Erwachsene als auch Kinder kennen und respektieren. Festgehalten wurden die Rechte der Kinder vor mehr als 30 Jahren in der UN-Kinderrechtskonvention. Diese Rechte gelten für alle Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren. Bereits jüngere Kinder können damit vertraut gemacht werden, welche Rechte sie haben und wie sie diese einsetzen können. In diesem Blogartikel beleuchten wir, was Kinderrechte sind, was sie beinhalten und warum sie wichtig sind. Außerdem geht es um Möglichkeiten, den Kindern ihre Rechte näher zu bringen.

Wissen Sie, was Kinderrechte sind und was diese beinhalten?

Die Kinderrechte bestehen insgesamt aus 54 Artikeln. Dabei geht es zum Beispiel um den Schutz vor Diskriminierung und den Schutz des Kindeswohls. Diese Schutzrechte weisen unter anderem darauf hin, dass Kinder und Jugendliche in vielerlei Hinsicht schutzbedürftig sind. Es geht aber auch um das Recht auf Leben und Entwicklung und das Recht der Kinder auf Beteiligung. Dies schließt das Recht auf eine bestmögliche Gesundheitsversorgung, Ernährung, Bildung sowie auf soziale Sicherheit und angemessene Lebensbedingungen ein. Kinder und Jugendliche dürfen ihre Meinung äußern und Entscheidung, die sie betreffen, mitbestimmen.

Kindern und Jugendlichen ihre Rechte zu verdeutlichen ist einerseits Aufgabe der Eltern, andererseits sollten auch Fachkräfte an Kitas, Horten und Schulen diese Aufgabe übernehmen. Erwachsene, ob als Eltern oder pädagogische Fachkräfte, können Kindern aufzeigen und mit ihnen darüber sprechen, welche Rechte sie haben und wie sie diese nutzen können.

Schauen Sie sich die Erklärung der Kinderrechte in diesem Video an:
https://www.youtube.com/watch?v=4d1878xkAe0

Für eine kindgerechte Erklärung eignet sich außerdem dieses Video der UNICEF:
https://www.youtube.com/watch?v=pXUaxFs4ocM

Wie kann man Kinderrechte in den Alltag integrieren?

Der Artikel 13: Meinungs- und Informationsfreiheit
Kinder dürfen sich ihre eigene Meinung bilden, und diese zum Beispiel per Telefon, Brief, in einer Email oder einer Nachricht in den sozialen Medien weitergeben. Auch dürfen sich Kinder die Informationen dafür auf alle möglichen Weisen beschaffen. Das ist durch digitale Medien (insbesondere das Internet) heutzutage viel leichter geworden. Dabei ist es wichtig und wäre wünschenswert, dass Kinder zur Beschaffung von Informationen kind- und jugendgerechte Webseiten oder Suchmaschinen benutzen. Dieses zu gewährleisten ist Aufgabe der Eltern und der pädagogischen Fachkräfte.

Es bedeutet auch, dass bei der Verbreitung von Medien einige Regeln eingehalten werden müssen, z. B. dürfen keine Lügen verbreitet werden oder andere Menschen beleidigt oder ihre Recht verletzt werden. Dies den Kindern zu verdeutlichen ist auch Aufgabe der Erwachsenen.

Artikel 17: Zugang zu den Medien
Da sich Kinder schnell und unkompliziert Informationen aus dem Internet, aus Büchern, dem Fernsehen und Radio beschaffen können, ist es wichtig, dass es kindgerechte Informationen gibt. Sowohl Kinderbücher, als auch Artikel über das Weltgeschehen sollten in kindgerechter Sprache formuliert sein. Weil es vor allem im Internet auch Menschen gibt, die Kindern schaden wollen, ist es wichtig, dass der Staat sie vor solchen Gefahren schützt.

Aber es ist auch Aufgabe der Eltern und Erziehungsberechtigten, diese Rechte zu wahren, indem man die Kinder vor gefährlichen Bildern und Seiten im Internet schützt.

Artikel 16: Schutz der Privatsphäre und Ehre
Kinder haben das Recht auf Privatsphäre. Niemand darf ihre Post oder SMS lesen, oder in ihr Zimmer kommen, wenn sie mal alleine sein wollen.

Dieser Artikel erklärt sich fast von selbst. Kinder haben ein Recht auf Geheimnisse! Briefe oder andere Nachrichten, die an sie adressiert sind, dürfen von anderen Menschen nicht ohne ihr Einverständnis gelesen werden! Auch die Privatsphäre im eigenen Zimmer steht Kindern zu. Es ist wichtig, dass die Eltern auch dies respektieren.

Einige weitere beispielhafte Artikel / Auszüge aus der UN-Kinderrechtskonvention:
Artikel 3 + 18: Vorrang und Verantwortung für das Kindeswohl
Wir als Eltern und Staat sind dafür verantwortlich, dass es unseren Kindern gut geht und ihre Interessen und Bedürfnisse berücksichtigt werden. Mit der Stärkung von Kinderrechten sollen gerade auch Familien und das Recht und die Pflicht der Eltern zur Erziehung und Förderung von Kindern gestärkt werden (so steht es auch in Artikel 6 des Grundgesetzes).

Artikel 12: Berücksichtigung des Kindeswillens
Kinder müssen bei allen Entscheidungen, die sie betreffen, nach ihrer Meinung gefragt werden. Kinder dürfen diese frei heraus sagen und sie muss dann auch berücksichtigt werden.

Artikel 23: Förderung von Kindern mit Beeinträchtigungen
Alle Kinder haben die gleichen Rechte und sollen gleich behandelt werden. Kinder mit Behinderungen sollen besondere Unterstützung erhalten

Artikel 31: Beteiligung an Freizeit, kulturellem und künstlerischem Leben
Kinder haben das Recht auf Ruhe und Freizeit, Spiel und aktive Erholung. Dazu gehören freies Spiel und selbst gewählte Freizeitbeschäftigung.

 

Nehmen Sie sich doch auch einmal etwas Zeit, um einige ausgewählte Kinderrechte innerhalb Ihrer Familie, in Ihrer Schulklasse oder Ihrer Jugendgruppe zu thematisieren! Viele weitere Angebote und alltagsnahe Beispiele zur Umsetzung von Kinderrechten finden Sie u.a. auf www.kindersache.de und www.kinderrechte.de

 

Hintergrundinformationen

Seit über 30 Jahren bestehen diese Rechte zum Schutz, zur Förderung und Beteiligung von Kindern. Am 20. November 1989 haben die Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen (englisch: United Nations – UN) die Übereinkunft über die Rechte von Kindern (und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr) geschlossen. Die deutsche Bundesregierung hat im Januar 1990 den Vertrag zur Umsetzung der Kinderrechtskonvention unterzeichnet. Insgesamt 196 Staaten und Länder weltweit haben die Kinderrechte anerkannt, damit ist sie die meist unterzeichnete Konvention der Welt.

Welche Grundprinzipien beinhalten die Kinderrechte?

Der UN-Ausschuss für die Rechte der Kinder hat die folgenden vier „Allgemeinen Prinzipien“ definiert, die den Artikeln der Kinderrechtskonvention zugrunde liegen:

  1. Nichtdiskriminierung (Artikel 2) bedeutet, dass jedes Kind / jeder Jugendliche, unabhängig von seinem Geschlecht, seiner Sprache, Religion oder Hautfarbe, egal ob mit Behinderung oder ohne und unabhängig von seinem Aufenthaltsstatus genau dieselben Rechte besitzt. Alle Kinder, die in Deutschland leben, müssen Schutz, Förderung, Bildung und Beteiligung erfahren.
    Beispiel: Einem ausländischen Kind steht laut Kinderrechtskonvention eine ärztliche Versorgung in gleicher Qualität zu wie einem Kind mit deutscher Staatsbürgerschaft.
  2. Der Vorrang des Kindeswohls (Art. 3) meint, dass bei jeder Entscheidung (sei es von Gerichten, Verwaltungsbehörden oder öffentlichen und privaten Einrichtungen) die Kinder betrifft, das Wohl und die Interessen des Kindes als ein vorrangiger Gesichtspunkt berücksichtigt werden muss.
    Beispiel: Bei der Entscheidung eines Familiengerichtes in Sorgerechtsangelegenheiten.
  3. Aus dem Recht auf Leben und Entwicklung (Art. 6) folgt, dass alle Kinder in Deutschland ein Recht darauf haben, in einem geschützten Rahmen aufzuwachsen. Damit einhergehen auch die gleichen Chancen auf ein gelingendes Leben und die Entwicklung einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit.
    Beispiel: Kinder haben ein Recht darauf, dass mögliche herkunftsbedingte Bildungsnachteile in Kitas, Schulen und / oder durch gesonderte Förderung ausgeglichen werden.
  4. Aus dem Recht auf Beteiligung (Art. 12) ergibt sich schließlich, dass die Meinung der Kinder und Jugendlichen bei sämtlichen sie betreffenden Entscheidungen berücksichtigt werden muss. Dabei sollte das Alter und die Reife des Kindes oder Jugendlichen entsprechend berücksichtigt werden.
    Beispiele: Der Bau eines Spielplatzes oder die Erweiterung eines Jugendzentrums, oder aber bei Entscheidungen, die den Schulbetrieb betreffen (z. B. pandemiebedingte Schulschließungen)

 

Quellen:

  • Deutsches Kinderhilfswerk e. V: (2014): Ausgewählte Kinderrechte aus der UN Konvention über die Rechte des Kindes
  • https://www.kinderrechte.de/kinderrechte/
  • https://www.kindersache.de/
  • https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_6.html

Das Schuljahr 2021/2022 beginnt

Heute starten 155.600 Schüler*innen an 561 allgemein bildenden Schulen in Mecklenburg-Vorpommern ins neue Schuljahr. Bereits am Samstag, 31. Juli 2021, fanden die Einschulungsfeiern statt. An den öffentlichen und freien Schulen wurden 14.300 Schüler*innen eingeschult. Laut Prognose sind das 400 Schüler*innen mehr als im vergangenen Jahr.

„Im neuen Schuljahr haben wir alle Vorkehrungen getroffen, um auch bei steigenden Infektionszahlen den Präsenzunterricht aufrecht zu erhalten. Dort, wo es ein Infektionsgeschehen gibt, treffen die örtlichen Gesundheitsämter die Entscheidungen, was genau zu tun ist“, so Bildungsministerin Bettina Martin.

Um die Corona-bedingten Einschränkungen auszugleichen und Schüler*innen bestmöglich zu unterstützen, hat das Land für das Schuljahr 2021/2022 das Aktionsprogramm „Stark machen und Anschluss sichern“ aufgelegt und bereits am 31. Mai 2021 vorgestellt. Hierfür stehen aus Bundes- und Landesmitteln insgesamt 38 Mio. Euro zur Verfügung. Die ersten vier Schulwochen werden Anschlusswochen sein, damit Kinder und Jugendliche leichter in einen geregelten Schulalltag zurückfinden. In dieser Zeit führen die Lehrkräfte Lernstandserhebungen durch, damit sie die individuelle Ausgangslage der Schülerinnen und Schüler bestimmen können. Die Lernstandserhebungen werden nicht benotet“, so Martin.

Sicher zur Schule – Gib acht im Straßenverkehr!

Ein aufregender Lebensabschnitt ihres Kindes beginnt – Die Schulzeit! Für alle Kinder, die bis zum 30. Juni das 6. Lebensjahr vollenden, beginnt in unserem Bundesland die Schulpflicht am 02. August. Eine wichtige Frage wollen wir in diesem Blogartikel bearbeiten. Wie kann ich mein Kind gut für den Schulweg und den damit zugehörigen Straßenverkehr vorbereiten oder wie ist mein Kind geschützt?

Straßenverkehr ist Stress

Von der Kita in die Schule ist ein neuer Abschnitt, der mit vielen Herausforderungen verbunden ist. Der Schulweg wird zu Fuß, mit dem Fahrrad oder öffentlichen Verkehrsmitteln zurückgelegt. Oftmals bestreiten die Kinder diesen Weg alleine und müssen sich der Gefahren bewusst sein. Deshalb müssen sich Eltern Zeit nehmen, ihre Kinder mit den Gefahren auf dem täglichen Schulweg vertraut zu machen. Üben Sie den Weg zur Schule mit ihrem Kind und bringen Sie Zeit, Geduld und Einfühlungsvermögen mit. Denn Straßenverkehr ist Stress, besonders für Grundschulkinder, die alles andere im Kopf haben als Autos oder Ampeln.

Kinder nehmen ihre Umwelt und damit auch den Straßenverkehr anders wahr. Der Straßenverkehr ist auf die Augenhöhe der Erwachsenen ausgerichtet. Kinder sind kleiner und haben dadurch eine ganz andere Sichtweise. Beispielsweise sind die Verkehrsschilder so hoch angebracht, dass sie für Kinder kaum bis gar nicht wahrgenommen werden. Auch Bordsteine können zu einer Hürde werden. Geräusche nehmen Kinder ebenfalls anders wahr. Sie hören Verkehrsgeräusche leiser, nehmen dadurch die Gefahrenquellen geringer wahr und können teilweise nicht rechtzeitig darauf reagieren.

Diese kindliche Wahrnehmung müssen Eltern, Großeltern und  Erzieher*innen verstehen und da ansetzen, um den Kindern zu helfen und sie für den Straßenverkehr sicher zu machen.

Kinder im Straßenverkehr

Die Kinder überqueren häufiger als Erwachsene spontan die Straße und können ihre Geschwindigkeit verändern. Sie berücksichtigen bei der Entscheidung zum Überqueren einer Straße nicht die Geschwindigkeit der Autos (sondern nur die Größe der Lücke).
Kinder lassen sich leichter ablenken und zeigen nicht offensichtlich, in welche Richtung sie gehen oder fahren möchten (z. B. durch Handzeichen, Blickkontakt). Ebenfalls spielen sie häufiger im Verkehrsraum und lassen sich von vorauslaufenden/-fahrenden Erwachsenen beeinflussen.

Tipps für Eltern

Wenn ihr Kind nach der Schule nachhause kommt, fragen Sie nach Erlebnissen auf dem Schulweg. So können Sie Ratschläge geben, bei Situationen die in der Erzählung nicht so gut gelaufen sind. Wichtig dabei ist nicht zu kritisieren, denn Loben ist wirksamer.
Wenn Sie mit ihrem Kind im Straßenverkehr unterwegs sind, versuchen Sie alles so gut wie es geht zu erklären und mit dem Kind darüber zu sprechen. Wiederholungen sind gut zum Einprägen. Also lassen Sie doch mal ihr Kind in einer schwierigen Situation die Entscheidung treffen. Wenn Sie merken, dass ihr Kind traurig oder wütend ist, begleiten Sie ihr Kind zu Schule. Gefühle können das Handeln sehr beeinflussen. Vergessen Sie aber nicht, Kinder brauchen einen gesunden Freiraum. “Überbehütung” kann zu Mobilitätseinschränkungen führen. Nur wenn sie selbst erforschen, können sie Erfahrungen sammeln.

Es gibt vier Prinzipien, die Sie nutzen können, um ihr Kind für den Verkehr zu sensibilisieren:

“Elternbonus Prinzip”: 

  • Eltern und Kinder verbinden eine soziale Wertschätzung und Vertrauen. Eltern sind deswegen besonders wirkungsvolle Lehrer*innen für den Straßenverkehr.

“QAIT-Prinzip“: 

  • Das QAIT-Prinzip besagt, dass es auf die Qualität der Instruktion ankommt. Es müssen klare Ansagen getroffen werden. Sie sollten sich an den Lernvoraussetzungen orientieren und die Kinder nicht überfordern. Achten Sie auf Motivation und Spaß bei der Sache und bringen Sie Abwechslung in den Lernprozess.

„Gerüstbauprinzip“: 

  • Dieses Prinzip beruht auf „dosierte Hilfen“. Diese fördern die Selbstzuschreibung des Lernerfolgs.

„Praxisprinzip“:

  • Üben im Realverkehr: Verkehrsteilnahme lernt man durch Verkehrsteilnahme. Seinen Sie dabei Vorbild.

Spielerisch sicher

Das Energieministerium MV stellt Methoden und Spiele zum Download bereit. Diese sollen auf den Straßenverkehr vorbereiten. Tom und Jule zeigen in “Mein sicherer Weg zur Schule” die Verkehrsregeln und mögliche Gefahren die auf dem Schulweg auftreten können.

Im ADAC Schulweg-Ratgeber werden die fünf häufigsten Arten beschrieben, wie Kinder zur Schule kommen. Dazu gibt es hilfreiche Tipps: für Fußgänger, für Mitfahrer im Pkw, mit Schulbus oder öffentlichem Nahverkehr, bei schlechten Sichtverhältnissen, mit dem Fahrrad.