Bewerbungsphase für den 10. Altenpflegepreis

Bereits zum 10. Mal würdigt das Sozialministerium gemeinsam mit dem Landespflegeausschuss herausragende Ideen in der Pflege mit dem Altenpflegepreis. Eingereicht werden können Projekte und Angebote von ambulanten, teilstationären oder stationären Einrichtungen und Diensten sowie Vereinigungen der Altenpflege, Bildungseinrichtungen und sonstigen Gruppen. Der Bewerbungsschluss ist der 30. April 2024.

Eingereichte Projekte und Angebote sollten sich in diesem Jahr unter anderem den Themenfeldern Sicherung der pflegerischen Versorgung im ländlichen Raum; neue Organisations- und Personalentwicklungskonzepte; Verzahnung Berufsorientierung, Ausbildung und Praxis; Maßnahmen der Digitalisierung; Maßnahmen für pflegende An- und Zugehörige sowie ehrenamtlich Tätige, oder der Förderung der Zufriedenheit und Motivation von Mitarbeitenden zuwenden. Ausführliche Informationen zu allen Themenfeldern erhalten Interessierte auf der Website des Ministeriums.

Vorschläge und Bewerbungen für den Altenpflegepreis 2024 können bis zum 30. April per Email oder auf dem Postweg bei der Geschäftsstelle des Landespflegeausschusses eingereicht werden.

Podcast „Die Drese“ zum Thema Jahreswechsel

Die 13. und letzte Folge des Jahres ist Rückblick und Ausblick zugleich. Dabei kommen Stefanie Drese und Jan Farclas natürlich nicht um die aktuellen Entwicklungen beim Thema Krankenhausreform herum. Beide werfen außerdem einen Blick auf den derzeitigen Anstieg von Atemwegserkrankungen. Auch aus dem Bereich des Sports gibt es einige interessante Themen zu besprechen, dabei geht es unter anderem um die Olympischen Spiele und ihre Bedeutung für MV sowie die geplante Schweriner Radsporthalle. Anlässlich des bevorstehenden Weihnachtsfestes sprechen Stefanie Drese und Jan Farclas zudem über das Thema Einsamkeit und über spezielle Angebote für Betroffene. Und wie immer am Ende jeder Folge muss sich die Ministerin in der Rubrik „entweder/oder“ schnell für eine Antwort entscheiden.

Zum Podcast…

Pflege im Fokus

In Mecklenburg-Vorpommern sind derzeit über 120.000 Menschen pflegebedürftig und beziehen Leistungen aus der Pflegeversicherung. Fast 20.000 professionelle Pflegekräfte betreuen die Pflegebedürftigen. Der weitaus größte Teil wird jedoch von Angehörigen zu Hause gepflegt.

In den letzten Jahren gab es einige Verbesserungen für pflegende Angehörige. Dazu gehören die Erhöhung der Leistungen für die Verhinderungspflege, die Familienpflegezeit und das Pflegeunterstützungsgeld sowie die Verbesserung der sozialen Absicherung. Auch die Einführung der ehrenamtlichen Nachbarschaftshilfe trage zur Entlastung bei.

Viele Pflegebedürftige und Angehörige seien aber nicht ausreichend über die Vielzahl von Leistungen informiert. So hätten laut einer Erhebung der Krankenkasse DAK im Rahmen des Pflegereportes 67 Prozent der Befragten erst im Rahmen der Befragung von den zur Verfügung stehenden Unterstützungsmöglichkeiten erfahren.

„Deshalb sind zum Beispiel die mittlerweile 19 Pflegestützpunkte im Land wichtige Anlaufstellen. Hier erhalten Pflegebedürftige und Angehörigen unabhängig und kostenlos Beratung zu allen Themen rund um die Pflege“, betonte Drese.

Weitere Informationen zu Pflegestützpunkten und finanziellen Hilfen

Entwurf zum Pflegestudiumstärkungsgesetz

Mit dem Gesetz soll die Vergütung für diejenigen geregelt werden, die ein Pflegestudium beginnen oder die bereits studieren. Außerdem soll die Anerkennung ausländischer Abschlüsse erleichtert werden. Neben den bisherigen Berufsbezeichnungen „Pflegefachfrau“ beziehungsweise „Pflegefachmann“ kann in Zukunft eine geschlechtsneutrale Berufsbezeichnung „Pflegefachperson“ gewählt werden. Die rechtlichen Rahmenbedingungen der beruflichen Pflegeausbildung sollen an aktuelle Entwicklungen angepasst werden, zum Beispiel im Bereich der Digitalisierung, bei der Berücksichtigung gendermedizinischer Erkenntnisse oder um Auslandsaufenthalte im Rahmen der Ausbildung zu ermöglichen.

Pflegeausbildungspreis 2023

2023 ist es soweit – der erste Jahrgang wird die neue Pflegeausbildung abschließen! Aus diesem Anlass lobt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) den Pflegeausbildungspreis aus. Die Preisverleihung erfolgt in zwei Kategorien: Zum einen werden die besten Absolventinnen und Absolventen ausgezeichnet. Zum anderen können sich Pflegeklassen bewerben, die sich im Abschlussjahr befinden. Die feierliche Preisverleihung findet am 20. November in Berlin statt. Die Bewerbungsphase endet am 12. August 2023.

Alle Pflegeschülerinnen und Pflegeschüler, die ihre berufliche Ausbildung bis Ende September 2023 erfolgreich abschließen, können sich bewerben. Die finale Auswahl der zehn Preisträgerinnen und Preisträger erfolgt durch eine Jury anhand der Abschlussnoten und der Bewertung eines kurzen Bewerbungsvideos, in dem die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Wettbewerbs ihre fachliche Qualität und Begeisterung für den Pflegeberuf zeigen.

Einzureichen sind ein Kurzvideo mit maximal 120 Sekunden zu der Frage „Professionelle Pflege macht den Unterschied – was heißt das für Sie?“ sowie  eine Bestätigung der Ausbildungsleistungen und ein Empfehlungsschreiben der Pflegeschule.

Alle Pflegeklassen, die sich im Abschlussjahr befinden, können sich auf den Klassenpreis bewerben. Dabei reicht eine Person stellvertretend für die Klasse die Bewerbung ein. Die drei besten Pflegeklassen werden von der Jury anhand eines Videos, in dem sie ihren Teamgeist und ihre Gemeinschaftlichkeit demonstrieren, ausgewählt.

Einzureichen sind ein Kurzvideo mit maximal 120 Sekunden zur Frage „Professionelle Pflege macht den Unterschied – was heißt das für Sie?“ sowie ein Bestätigungsschreiben der Pflegeschule.

Equal Care Day am 1. März

Sorgearbeit ist ein unverzichtbarer Beitrag für unsere Gesellschaft, läuft aber in ihrer Wirksamkeit unter dem Radar der öffentlichen Wahrnehmung und Wertschätzung. Das will der Equal Care Day ändern. Mit einem jährlichen Aktionstag am 29. Februar (1. März) macht die gleichnamige Initiative seit 2016 auf die mangelnde Wertschätzung und ungerechte Verteilung von Care-Arbeit aufmerksam. Unter dem Titel „Wege in eine fürsorgliche Demokratie“ wirbt sie in diesem Jahr mit einer zweitägigen Veranstaltung in Bonn für eine gerechtere Rollenverteilung und eine faire Bezahlung. Ziel aller ECD-Aktionstage ist, die Sorgearbeit aus der Nische des unsichtbaren Engagements herauszuholen und Politik und Gesellschaft dafür zu gewinnen, Care-Arbeit neu zu gewichten.

Kinder betreuen, Angehörige pflegen, sich um den Haushalt kümmern – wer macht es und wer trägt die Verantwortung dafür? Im professionellen Bereich sind über viermal mehr Frauen als Männer in der Fürsorge tätig, dort dann meist im Niedriglohnsektor oder in der Schattenwirtschaft. Spätestens im Alter wird diese unfaire Verteilung und Bezahlung von Care-Arbeit sicht- und spürbar: Menschen, die in Care-Berufen arbeiten, riskieren Altersarmut. Und auch im Privaten sieht es nicht wirklich besser aus, Care- oder Fürsorge-Arbeit gilt traditionell noch immer als „frauentypisch“ und wird als persönliche Entscheidung betrachtet und als unentgeltliche Leistung herabgesetzt. Der Equal Care Day steht deshalb nicht nur für mehr Wertschätzung sondern auch für eine faire Verteilung von Sorgearbeit.

Der jährliche Equal Care Day-Aktionstag ist kein „Heute-putzt-mal-der-Mann-Gedenktag“, sondern wirbt dafür, dass jeder Tag ein Equal Care Day wird. Ziel ist es, die Fürsorge-Arbeit aus der Nische des unsichtbaren Engagements herauszuholen und Politik und Gesellschaft dafür zu gewinnen, die unterschiedlichen Bereiche von Care-Arbeit ernst zu nehmen und neu zu denken: Haushalt, Erziehung, Betreuung und Pflege, beruflich und privat, im Unternehmen, Fürsorge, Selbstsorge und Umweltschutz, von der Geburt bis zum Tod muss neu – und damit besser – gewichtet und wertgeschätzt werden.

Der Equal Care Day findet jährlich am 29. Februar und in Nicht-Schaltjahren am 1. März statt. Das Datum liegt bewusst auf einem Tag, der – wie die Care-Arbeit selbst – nicht immer sichtbar ist.

Quelle: https://equalcareday.de/presse/#ecd-kompakt

Neue Allianzen für Menschen mit Demenz in MV

Zum 1. Januar haben bundesweit 28 weitere Lokale Allianzen für Menschen mit Demenz ihre Arbeit begonnen. Ihr Ziel ist es, Netzwerke vor Ort auf und auszubauen und Angebote umzusetzen. Damit ist die dritte Förderwelle im gleichnamigen Bundesprogramm des Bundesseniorenministeriums gestartet. Die neuen Allianzen ergänzen das bestehende Netzwerk der bisher geförderten 552 „Lokalen Allianzen für Menschen mit Demenz.“ Unter den 28 neuen Standorten sind auch drei Orte aus MV: Greifswald, Rostock und Schwerin.

In den Lokalen Allianzen engagieren sich Bürgerinnen und Bürger, Kommunen, Vereine, Initiativen, Wohlfahrtsverbände, Kirchengemeinden und andere Organisationen. Gemeinsam schaffen sie vor Ort beispielsweise Sport- und Bewegungsgruppen, musikalische Angebote und Angehörigentreffen zur Förderung der sozialen Teilhabe oder sie realisieren Demenz Partner-Schulungen. Auch während der Corona-Pandemie sind die Lokalen Allianzen mit innovativen Angeboten aktiv.

Weitere Themen rund um die Pflege von Angehörigen finden Sie auch auf unserer Webseite.

Was ändert sich im Jahr 2022?

Elektronische Krankschreibung

Bereits seit dem 01.Oktober 2021 ist es vorgesehen, dass Arztpraxen die Krankmeldungen ihrer Patient*innen direkt digital an die Krankenkassen übermitteln. Arbeitnehmer*innen müssen ihren „gelben Schein“ dann lediglich an ihre Arbeitgeber*innen versenden.

Das Jahr 2022 mit einer Geschenkebox

Ab dem 01. Juli 2022 sollen Krankenkassen dann sogar die von den Arztpraxen erhaltenen Krankschreibungen digital an die Arbeitgeber weiterleiten, sodass sich die Patient*innen gar nicht mehr um die Meldungen kümmern müssen.
Ganz ohne Nachweis geht es allerdings nicht: Die Patient*innen bekommen noch eine ausgedruckte Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit für die eigene Dokumentation.

Homeoffice-Pauschale

Steuerpflichtige können für die Jahre 2020 und 2021 für jeden Kalendertag, an dem sie ausschließlich im Homeoffice gearbeitet haben, einen Betrag von fünf Euro geltend machen, maximal jedoch 600 Euro (das entspricht 120 Tagen).

Kinderzuschlag steigt

Ab dem 1. Januar 2022 steigt der Höchstbetrag für den Kinderzuschlag auf 209 Euro pro Kind/Monat. Familien, die bereits Kinderzuschlag beantragt haben oder diesen bereits erhalten, müssen nicht von sich aus aktiv werden – der Betrag wird ab Januar automatisch angepasst.
Kinderzuschlag erhalten Elternpaare und Alleinerziehende von der Familienkasse, wenn sie für das jeweilige Kind kindergeldberechtigt sind, es unter 25 Jahre alt und unverheiratet ist und wenn es im selben Haushalt lebt. Der Antrag auf Kinderzuschlag kann online ausgefüllt und hochgeladen werden.

Kraftstoffe werden teurer

Zum 1. Januar 2022 tritt die nächste Stufe der CO₂-Abgabe in Kraft. Pro Tonne CO₂ sind dann 30 Euro fällig. Das macht Treibstoffe erneut teurer: Beim Benzin werden 8,4 Cent pro Liter aufgeschlagen. Beim Diesel sind es 9,5 Cent pro Liter.

Mindestlohn steigt erneut

Ab dem 1. Januar 2022 steigt der Mindestlohn zunächst von 9,60 Euro auf 9,82 Euro pro Stunde. Am 1. Juli 2022 wird er dann noch einmal angehoben, auf 10,45 Euro pro Stunde.

Auch für Auszubildende, die ihre Ausbildung im Jahr 2022 beginnen, gibt es eine gesetzlich festgeschriebene Mindestausbildungsvergütung von nun monatlich 585 Euro. Sie erhöht sich jährlich:

  • plus 18 Prozent im zweiten Ausbildungsjahr
  • plus 35 Prozent im dritten Ausbildungsjahr
  • plus 40 Prozent im vierten Ausbildungsjahr, jeweils von der Einstiegsvergütung ausgehend.

Weitere Informationen dazu gibt es auf der ➤Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Pflege – Änderungen der Zuzahlungen und Versorgung

In der ambulanten Pflege werden ab 01. Januar 2022 die Sachleistungsbezüge um 5 % erhöht. Die Monatsbeträge sind dann wie folgt:

  • Pflegegrad 2: 724 Euro,
  • Pflegegrad 3: 1.363 Euro,
  • Pflegegrad 4: 1.693 Euro,
  • Pflegegrad 5: 2.095 Euro.
  • Auch die Leistungen der Kurzzeitpflege steigen auf 1.774 Euro pro Kalenderjahr.

In der stationären Pflege werden ab 2022, neben dem abhängig vom Pflegegrad gezahlten Leistungsbetrag, Zuschläge von der Pflegeversicherung bei einer Versorgung im Pflegeheim gezahlt. Mit der Dauer der Pflege steigt dieser an:

  • 5 Prozent im ersten Jahr
  • 25 Prozent im zweiten Jahr
  • 45 Prozent im dritten Jahr
  • 70 Prozent in den folgenden Jahren

Weitere Informationen dazu erhalten Sie beim Bundesgesundheitsministerium.

Plastiktüten im Supermarkt

Mit Beginn des neuen Jahres dürfen in Lebensmittel- und Drogeriemärkten sowie im weiteren Handel keine Einkaufstüten aus Plastik mehr ausgegeben werden (dies gilt jedoch nur für die üblicherweise an den Kassen ausliegende Tüten). Stabile Mehrwegtaschen und die sehr dünnen Plastiktüten aus der Obst- und Gemüseabteilung bleiben erhalten.

Portokosten

Die Post hebt auch 2022 wieder die Preise um einige Cent an.

  • Die Postkarte kostet dann 70 Cent statt 60 Cent.
  • Der Standardbrief kostet 85 Cent statt 80 Cent.
  • Der Kompaktbrief wird 1,00 Euro statt 95 Cent kosten.
  • Der Großbrief kostet dann 1,60 Euro statt 1,55 Euro.
  • Für den Maxibrief werden 2,75 Euro statt 2,70 fällig.
  • Einschreiben sollen um 15 Cent teurer werden, d.h. für das Einwurf Einschreiben 2,35 Euro statt 2,20 und für das normale Einschreiben 2,65 Euro statt 2,50 Euro
  • Auch Bücher- und Warensendungen, sowie Nachsendeaufträge werden teurer.

 

Quellen:
https://www.payback.de/ratgeber/schon-gewusst/aenderungen-2022?adobe_mc_ref=https%3A%2F%2Fwww.google.com%2F
https://www.handwerksblatt.de/betriebsfuehrung/das-aendert-sich-2022-grosser-ueberblick-von-a-bis-z

13. Deutscher Seniorentag in Hannover

Die meisten Menschen in Deutschland leben im Alter im eigenen Zuhause. Für eine wachsende Zahl von ihnen bedeutet dies allerdings ein Leben allein. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) zum Internationalen Tag der älteren Menschen am 1. Oktober mitteilte, lebten im Jahr 2020 rund 5,9 Millionen Menschen ab 65 Jahren allein – das war jede dritte Person (34 %) in dieser Altersgruppe. 20 Jahre zuvor waren es noch 5,1 Millionen.

Der 13. Deutsche Seniorentag unter dem Motto „Wir. Alle. Zusammen“ findet vom 24. bis 26. November 2021 in Hannover statt. Der Deutsche Seniorentag ist DIE bundesweite Plattform für Austausch, Information und Vernetzung zu allen Themen des Alterns. Nach der feierlichen Eröffnung geht es weiter mit Vorträgen, Mitmach-Angeboten, Workshops, Podiumsdiskussionen, einer Messe und einem vielfältigen Unterhaltungsprogramm.

1.000 zertifizierte Nachbarschaftshelfer*innen in MV

„Die ehrenamtliche Nachbarschaftshilfe ist ein Erfolgsmodell für unser Land“, betonte Sozialministerin Stefanie Drese zum Jubiläum. „Trotz der Corona-Pandemie ist das Interesse sehr groß und es konnten kontinuierlich, meist online, Schulungen angeboten werden“, so Drese. Ehrenamtliche Nachbarschaftshelfer*innen können ausgewählte niedrigschwellige Leistungen zur Unterstützung im Alltag für Pflegebedürftige im Rahmen einer Einzelbetreuung erbringen. Dazu gehören etwa Haushaltshilfen, die Begleitung zum Arzt oder Behörden, Vorlesen und Spazieren gehen.

Voraussetzung für ehrenamtliche Nachbarschaftshelfer*innen ist die Absolvierung eines Grundkurses im Umfang von acht Unterrichtsstunden und die Registrierung bei den Landesverbänden der Pflegekassen in MV. Unterstützt werden dürfen höchstens zwei anspruchsberechtigte Personen in einem Umfang von insgesamt höchstens 25 Stunden je Kalendermonat mit einer Aufwandsentschädigung von maximal acht Euro je Stunde.