NDR young Reporter gesucht

Als NDR young reporter produzieren die Jugendlichen mit NDR Journalist*innen ihre Geschichte – und der NDR veröffentlicht diese auf seinen Social-Media-Kanälen, im Fernsehen oder im Radio. Die Geschichten der Nachwuchs-Journalist*innen werden zur ARD-Themenwoche „WIR?! – Was die Gesellschaft zusammenhält“ gesendet. Das Projekt ist für junge Menschen zwischen 14 und 20 Jahren aus dem Norden. In den Herbstferien wird produziert – mit Redaktionen aus dem ganzen Norden und in den Bundesländern Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern – je nachdem wo die Bewerber*innen wohnen.

Interessiert? Dann bewerbt Euch beim NDR bis zum 6. September 2022!

Ich kann was! Ausschreibung 2022

Mit der bundesweiten Initiative  „Ich kann was!“ unterstützt die Deutsche Telekom Stiftung Projekte und Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit. Ziel ist es, insbesondere jungen Menschen aus benachteiligtem Umfeld Kompetenzen zu vermitteln, die es ihnen ermöglichen, selbstbestimmt und aktiv am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen und die eigene Zukunft erfolgreich zu gestalten.

Unter dem Motto „Kompetenzen für die digitale Welt“ werden verstärkt Vorhaben unterstützt, die einen kreativen und zugleich reflektierten Umgang mit Medien und der digitalen Welt fördern. Kinder und Jugendliche sollen so handlungsorientiert die souveräne Anwendung digitaler Werkzeuge erlernen.

Jährlich stellt die Stiftung rund 600.000 Euro bereit. Einzelne Projekte unterstützt sie mit bis zu 10.000 Euro. Die Telekom Stiftung fördert Vorhaben in der offenen Kinder- und Jugendarbeit, um übergreifende Veränderungen und geeignete Rahmenbedingungen medienpädagogisches Arbeiten zu schaffen. Dies betrifft beispielsweise die technische Grundausstattung oder auch finanzielle Unterstützung für Fortbildungen.

Zurzeit läuft die diesjährige „Ich kann was!“-Ausschreibungsphase. Bis zum 30. Juni 2022 können Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit ihren Förderantrag über das Online-Antragsportal einreichen.

 

TV, Streaming, YouTube: FLIMMO hilft beim Suchen

Ob Blockbuster, Animationen oder Klassiker aus der eigenen Kindheit: An Ostern gibt es im TV oder bei Streaminganbietern jede Menge zu sehen. Bei der Auswahl kommt es vor allem auf das Alter an: Für Medienanfänger*innen sind kurze, einfache Geschichten geeignet, die ein gutes Ende nehmen und ohne große Spannungsmomente auskommen. Grundschulkinder fiebern mit jungen Held*innen mit, die über sich hinauswachsen und Abenteuerliches und Fantastisches erleben. Sind die Figuren etwas schräg und witzig, ist diese Altersgruppe besonders angetan. Für ungewöhnliche Held*innen, starke Jungen und Mädchen aber auch Magisches und Geheimnisvolles begeistern sich ältere Kinder. Themen wie das Streben nach Unabhängigkeit und abenteuerliche Bewährungsproben sprechen sie besonders an. Filme für die ganze Familie punkten mit zeitlosen Geschichten und außergewöhnlichen Held*innen.

Rund um Ostern ist viel geboten – auch Inhalte, die für Kinder schwer verdaulich sind. Action- und Fantasyfilme oder Thriller im TV oder bei Streaming-Anbietern können Kinder überfordern. Um Eltern die Auswahl zu erleichtern, hat FLIMMO in einem Oster-Special Sehenswertes rund um die Feiertage zusammengestellt. Für jedes Alter und für die ganze Familie ist etwas dabei. YouTube-Tipps rund um Basteln, Singen und Spielen gibt es noch dazu.

Internet-Guide für Eltern

Der Elternguide.online hilft Eltern ihre Kinder bei der Nutzung von Apps, Spielen, Websites und sozialen Netzwerken kompetent zu begleiten. Dazu gehören altersgerechte Informationen über die sichere Mediennutzung von Kindern, empfohlene Angebote und Möglichkeiten für den Jugendschutz. Die Plattform stellt außerdem aktuelle Medienphänomene und ihre möglichen Herausforderungen vor. Eltern erfahren, welche Rolle sie bei der Medienerziehung ihrer Kinder spielen können und welchen Einfluss Medien auf die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen haben.

Ausschreibung Medienkompetenz-Preis MV 2022

Bildungsträger und Schulklassen, Freizeit- und Kindereinrichtungen, Vereine, Jugend- und Seniorengruppen sowie Einzelpersonen aus unserem Land können ab sofort ihre medienpädagogischen Projekte aus den Jahren 2020 bis 2022 online einreichen. Projekte aus allen Altersgruppen und allen Bereichen der Medienarbeit sind willkommen. Der Konzeptvielfalt sind keine Grenzen gesetzt. Es werden Preisgelder in einer Gesamthöhe von 6.000 Euro vergeben. Einsendeschluss ist der 15. Januar 2022.

Der Medienkompetenz-Preis Mecklenburg-Vorpommern 2022 prämiert Medienbildungs-Projekte aus den Bereichen:

  • Freizeit und Teilhabe (Vergabe: Medienanstalt Mecklenburg-Vorpommern)
  • Schule und Bildung (Vergabe: Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur M-V)
  • Kindheit und Alter (Vergabe: Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung M-V)
  • Nachgehakt (Vergabe: Ministerpräsidentin des Landes M-V)

Mediennutzung von Kindern – Chancen und Risiken

Fast jeder von uns nutzt sie – oft mehrmals täglich: digitale Medien, Online-Plattformen und dazugehörige Endgeräte. Vom Smartphone und Tablet über den Laptop oder den Smart TV – all diese technischen Errungenschaften prägen und bestimmen mit ihren digitalen Möglichkeiten unseren modernen Alltag.

Auch Kinder und Jugendliche wachsen ganz selbstverständlich in diesem digitalisierten und digital vernetzten Alltag auf. Sie können sich in den meisten Fällen eine Welt ohne Internet gar nicht mehr vorstellen. Insbesondere bei Jugendlichen ist die Nutzung von Handys bzw. Smartphones keine Seltenheit mehr. Auch mehr als die Hälfte der Kinder zwischen sechs und neun Jahren benutzen ab und zu schon ein Smartphone (vgl. Berg 2019). Außerdem besitzt die Mehrheit der Kinder mit bereits 10 Jahren ihr eigenes Smartphone:

(Quelle: Berg 2019)

Das Recht der Kinder auf Mediennutzung

Gemäß der UN-Kinderrechte haben Kinder und Jugendliche ein Recht auf Zugang zu den Medien und ein Recht auf freie Meinungsäußerung und Informationsbeschaffung – eben auch in digitalen Räumen (lesen Sie hierfür gern unseren Blogbeitrag zum Thema Kinderrechte). Hierbei ist wichtig und wünschenswert, dass insbesondere Kindern und Jugendlichen ein sicherer und diskriminierungsfreier Zugang und Umgang in und mit den sozialen Netzwerken ermöglicht wird. Dies kann bei kleineren Kindern zum Beispiel durch die Nutzung altersentsprechender Webseiten und Suchmaschinen wie www.fragFINN.de, www.blinde-kuh.de oder YouTube Kids ermöglicht werden.

Aber auch ältere Kinder und Jugendliche können und sollten durch bestimmte (Privatsphäre-) Einstellungen im Browser oder auf privaten Plattformen wie Facebook, TikTok und YouTube geschützt werden. Diese speziellen Sicherheitseinstellungen, können gemeinsam vorgenommen werden, bevor das Kind bestimmte Plattformen zum ersten Mal nutzt. Auch durch frühzeitige Aufklärung über potentielle Risiken kann ein Umgang mit solchen potentiellen Gefahren bereits im Vorhinein besprochen und die Kinder im besten Fall gestärkt und geschützt werden.

Hierbei kommt also vor allem Eltern und pädagogischen Fachkräften eine wichtige Bedeutung zu. Wie eine gute und altersentsprechende Unterstützung und Begleitung aussehen kann, zeigt die folgende Grafik:

(Quelle: Berg 2019)

Eltern können sich zum Beispiel auf den Webseiten www.schau-hin.info, www.klick-safe.de oder www.spielbar.de darüber informieren, was altersgerecht ist – seien es Spiele oder soziale Dienste und Plattformen.

Richtig eingesetzt bieten digitale Medien Kindern und Jugendliche viele Chancen und Möglichkeiten,

  • sich Informationen zu beschaffen,
  • Nachrichten aus Deutschland oder der Welt zu verfolgen,
  • mit Video- oder Tonaufnahmen kreativ zu werden, und durch Spiele ihre reaktiven und erfinderischen Fähigkeiten erweitern,
  • sich mit Freundinnen und Freunden oder Mitschülerinnen und Mitschülern auszutauschen.

Insbesondere in Zeiten des Lockdowns waren die digitalen Medien ein wichtiges – wohlmöglich DAS wichtigste – Instrument, um mit dem Freundeskreis und der Klassengemeinschaft in Kontakt zu bleiben.

Dürfen Kinder und Jugendliche die kommerziellen Dienste wie Instagram oder WhatsApp nicht nutzen, z. B. weil die Eltern dies nicht erlauben, besteht die Möglichkeit, dass die Kinder innerhalb der Klasse oder des Freundeskreises ausgegrenzt werden.

Dabei sein und mitreden können ist also ein zentrales Anliegen. Dies sollte Sie bei all der Vorsicht ebenfalls bedenken.

Potentielle Risiken der Mediennutzung

Durch die zahlreichen Möglichkeiten der sozialen Medien, sich mobil mit Freundinnen und Freunden auszutauschen, Fotos oder Videos zu versenden, zu chatten, zu kommentieren oder die eigene Meinung jederzeit online zu veröffentlichen, verschwimmen jedoch auch die Grenzen zwischen Öffentlichem und Privatem.

Dies bietet nicht nur Vorteile, sondern bringt auch einige Risiken mit sich, wie zum Beispiel:

  • Cybermobbing – im Internet beleidigt oder „fertig gemacht werden“,
  • (Cyber-)Grooming – sexuelle Anmache/Grenzüberschreitung und das Teilen sexueller Inhalte
  • Das Publizieren von Fake-News („Falsch-Meldungen“) oder Hate-Speech („Hass-Reden“)
  • Nutzung von altersunangemessenen Spielen oder Inhalten (Gewalt, Pornografie)
  • das generelle Suchtpotential der digitalen Medien und Spiele (Medienabhängigkeit)
  • „versehentliche“ oder versteckte Online-Käufe in Spielen oder Apps

Diese Aufzählung soll nicht beunruhigen, sondern vielmehr darauf aufmerksam machen, wie wichtig es ist, diese und andere potentiellen Gefahren zu kennen und Kinder und Jugendliche über diese aufzuklären. Eltern sollten daher nicht aus dem Blick verlieren, was ihre Kinder im Internet machen bzw. womit sie in Kontakt kommen könnten. Webseiten wie Klicksafe oder Schau-hin bieten Aufklärung über diese oben genannten Risiken.

Auf klicksafe.de gibt es z.B. eine Übersicht über Warnsignale im Chat, die auf Cybergrooming hindeuten können und auf beiden Webseiten wird aufgezeigt, wie man Kinder gezielt davor schützen und sich im Ernstfall Hilfe holen kann.

Das Phänomen Cybermobbing betrifft vor allem die 12 bis 19-Jährigen. Etwa 20 Prozent dieser Kinder und Jugendlichen berichten, dass jemand schon mal beleidigende oder falsche Dinge über sie selbst Online verbreitet hat (Quelle: MPFS, JIM-Studie 2019). Dennoch vertrauen sich nur etwa die Hälfte der Betroffenen ihren Eltern an, wenn sie etwas Negatives im Internet gesehen oder erlebt haben. Viel häufiger sprechen sie mit Freundinnen oder Freunden darüber, ein geringer Teil spricht aber auch mit Niemanden darüber (vgl. Hasebrink et al. 2019).

Fazit: (Frühe) Mediennutzung bei Kindern begleiten ist wichtig!

Trotz der genannten Risiken von sozialen Medien oder kommerziellen Plattformen (wie TikTok, Facebook, YouTube oder SnapChat) sollten diese nicht pauschal verteufelt oder verboten werden. Im Gegenteil: Es ist wichtig, sich ganz genau mit Nutzungsbedingungen und Einstellungen sozialer Dienste auszukennen und zu beschäftigen, um Kindern einen möglichst sicheren und kompetenten Umgang damit zu ermöglichen.

Insbesondere deshalb ist sogenannte „Medienbildung“ oder „Medienerziehung“ durch Eltern und pädagogische Fachkräfte wichtig und sinnvoll! Sie sollten die Kinder bereits bei den ersten Zugängen zum Internet aktiv begleiten und unterstützen, und dem Alter entsprechend über Risiken aufklären.

Auf den oben bereits benannten Webseiten finden sich umfängliche Informationen für Erwachsene. Auf folgenden Webseiten können Kinder geschützt im Internet surfen:

 

Quellen:

  • www.klicksafe.de
  • www.schau-hin.info
  • Berg (2019): Kinder und Jugendliche in der digitalen Welt. Bitkom-Studie. [unter: Link].
  • Medienpädagogischer Forschungsverbund Südwest (MPFS) (2020): JIM-Studie 2019. Jugend, Information, Medien [unter: Link].
  • Hasebrink, et al. (2019): Online-Erfahrungen von 9- bis 17-Jährigen. Ergebnisse der EU Kids Online-Befragung in Deutschland 2019. Hamburg: Verlag Hans-Bredow-Institut. [Link]

MEDIATOP in Schwerin eröffnet

In den MEDIATOPEN (ehemals Offene Kanäle) der Medienanstalt MV können Bürger*innen des Landes Medien selbst machen. Sie erhalten dadurch die Möglichkeit, sich mit Gedanken und Ideen an eine breite Öffentlichkeit zu wenden und zu erfahren, wie Medien gemacht werden und welche Wirkung und welchen Einfluss sie auf die Gesellschaft haben. Es können alle Tätigkeiten einer Medienproduktion ausprobiert und unter fachlicher Anleitung der Mitarbeiter*innen vor Ort erlernt werden. Ob Redaktion, Moderation, Regie oder Schnitt, alles ist möglich. Die MEDIATOPE in Schwerin, Rostock, Neubrandenburg, Greifswald und Malchin haben sich zudem in den letzten Jahren von reinen Bürgersendern hin zu Medienbildungszentren entwickelt. Seminare, Fachtagungen und Workshops begleiten und ergänzen das traditionelle Angebot Offener Kanäle.

Auch Kinder haben Rechte – Kinderrechte in Deutschland

“Ein Recht ist etwas, was dir zusteht und das man dir nicht verbieten kann.”

Jeder Mensch und auch jedes Kind auf der Welt hat Rechte. Diese sollten sowohl Erwachsene als auch Kinder kennen und respektieren. Festgehalten wurden die Rechte der Kinder vor mehr als 30 Jahren in der UN-Kinderrechtskonvention. Diese Rechte gelten für alle Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren. Bereits jüngere Kinder können damit vertraut gemacht werden, welche Rechte sie haben und wie sie diese einsetzen können. In diesem Blogartikel beleuchten wir, was Kinderrechte sind, was sie beinhalten und warum sie wichtig sind. Außerdem geht es um Möglichkeiten, den Kindern ihre Rechte näher zu bringen.

Wissen Sie, was Kinderrechte sind und was diese beinhalten?

Die Kinderrechte bestehen insgesamt aus 54 Artikeln. Dabei geht es zum Beispiel um den Schutz vor Diskriminierung und den Schutz des Kindeswohls. Diese Schutzrechte weisen unter anderem darauf hin, dass Kinder und Jugendliche in vielerlei Hinsicht schutzbedürftig sind. Es geht aber auch um das Recht auf Leben und Entwicklung und das Recht der Kinder auf Beteiligung. Dies schließt das Recht auf eine bestmögliche Gesundheitsversorgung, Ernährung, Bildung sowie auf soziale Sicherheit und angemessene Lebensbedingungen ein. Kinder und Jugendliche dürfen ihre Meinung äußern und Entscheidung, die sie betreffen, mitbestimmen.

Kindern und Jugendlichen ihre Rechte zu verdeutlichen ist einerseits Aufgabe der Eltern, andererseits sollten auch Fachkräfte an Kitas, Horten und Schulen diese Aufgabe übernehmen. Erwachsene, ob als Eltern oder pädagogische Fachkräfte, können Kindern aufzeigen und mit ihnen darüber sprechen, welche Rechte sie haben und wie sie diese nutzen können.

Schauen Sie sich die Erklärung der Kinderrechte in diesem Video an:
https://www.youtube.com/watch?v=4d1878xkAe0

Für eine kindgerechte Erklärung eignet sich außerdem dieses Video der UNICEF:
https://www.youtube.com/watch?v=pXUaxFs4ocM

Wie kann man Kinderrechte in den Alltag integrieren?

Der Artikel 13: Meinungs- und Informationsfreiheit
Kinder dürfen sich ihre eigene Meinung bilden, und diese zum Beispiel per Telefon, Brief, in einer Email oder einer Nachricht in den sozialen Medien weitergeben. Auch dürfen sich Kinder die Informationen dafür auf alle möglichen Weisen beschaffen. Das ist durch digitale Medien (insbesondere das Internet) heutzutage viel leichter geworden. Dabei ist es wichtig und wäre wünschenswert, dass Kinder zur Beschaffung von Informationen kind- und jugendgerechte Webseiten oder Suchmaschinen benutzen. Dieses zu gewährleisten ist Aufgabe der Eltern und der pädagogischen Fachkräfte.

Es bedeutet auch, dass bei der Verbreitung von Medien einige Regeln eingehalten werden müssen, z. B. dürfen keine Lügen verbreitet werden oder andere Menschen beleidigt oder ihre Recht verletzt werden. Dies den Kindern zu verdeutlichen ist auch Aufgabe der Erwachsenen.

Artikel 17: Zugang zu den Medien
Da sich Kinder schnell und unkompliziert Informationen aus dem Internet, aus Büchern, dem Fernsehen und Radio beschaffen können, ist es wichtig, dass es kindgerechte Informationen gibt. Sowohl Kinderbücher, als auch Artikel über das Weltgeschehen sollten in kindgerechter Sprache formuliert sein. Weil es vor allem im Internet auch Menschen gibt, die Kindern schaden wollen, ist es wichtig, dass der Staat sie vor solchen Gefahren schützt.

Aber es ist auch Aufgabe der Eltern und Erziehungsberechtigten, diese Rechte zu wahren, indem man die Kinder vor gefährlichen Bildern und Seiten im Internet schützt.

Artikel 16: Schutz der Privatsphäre und Ehre
Kinder haben das Recht auf Privatsphäre. Niemand darf ihre Post oder SMS lesen, oder in ihr Zimmer kommen, wenn sie mal alleine sein wollen.

Dieser Artikel erklärt sich fast von selbst. Kinder haben ein Recht auf Geheimnisse! Briefe oder andere Nachrichten, die an sie adressiert sind, dürfen von anderen Menschen nicht ohne ihr Einverständnis gelesen werden! Auch die Privatsphäre im eigenen Zimmer steht Kindern zu. Es ist wichtig, dass die Eltern auch dies respektieren.

Einige weitere beispielhafte Artikel / Auszüge aus der UN-Kinderrechtskonvention:
Artikel 3 + 18: Vorrang und Verantwortung für das Kindeswohl
Wir als Eltern und Staat sind dafür verantwortlich, dass es unseren Kindern gut geht und ihre Interessen und Bedürfnisse berücksichtigt werden. Mit der Stärkung von Kinderrechten sollen gerade auch Familien und das Recht und die Pflicht der Eltern zur Erziehung und Förderung von Kindern gestärkt werden (so steht es auch in Artikel 6 des Grundgesetzes).

Artikel 12: Berücksichtigung des Kindeswillens
Kinder müssen bei allen Entscheidungen, die sie betreffen, nach ihrer Meinung gefragt werden. Kinder dürfen diese frei heraus sagen und sie muss dann auch berücksichtigt werden.

Artikel 23: Förderung von Kindern mit Beeinträchtigungen
Alle Kinder haben die gleichen Rechte und sollen gleich behandelt werden. Kinder mit Behinderungen sollen besondere Unterstützung erhalten

Artikel 31: Beteiligung an Freizeit, kulturellem und künstlerischem Leben
Kinder haben das Recht auf Ruhe und Freizeit, Spiel und aktive Erholung. Dazu gehören freies Spiel und selbst gewählte Freizeitbeschäftigung.

 

Nehmen Sie sich doch auch einmal etwas Zeit, um einige ausgewählte Kinderrechte innerhalb Ihrer Familie, in Ihrer Schulklasse oder Ihrer Jugendgruppe zu thematisieren! Viele weitere Angebote und alltagsnahe Beispiele zur Umsetzung von Kinderrechten finden Sie u.a. auf www.kindersache.de und www.kinderrechte.de

 

Hintergrundinformationen

Seit über 30 Jahren bestehen diese Rechte zum Schutz, zur Förderung und Beteiligung von Kindern. Am 20. November 1989 haben die Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen (englisch: United Nations – UN) die Übereinkunft über die Rechte von Kindern (und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr) geschlossen. Die deutsche Bundesregierung hat im Januar 1990 den Vertrag zur Umsetzung der Kinderrechtskonvention unterzeichnet. Insgesamt 196 Staaten und Länder weltweit haben die Kinderrechte anerkannt, damit ist sie die meist unterzeichnete Konvention der Welt.

Welche Grundprinzipien beinhalten die Kinderrechte?

Der UN-Ausschuss für die Rechte der Kinder hat die folgenden vier „Allgemeinen Prinzipien“ definiert, die den Artikeln der Kinderrechtskonvention zugrunde liegen:

  1. Nichtdiskriminierung (Artikel 2) bedeutet, dass jedes Kind / jeder Jugendliche, unabhängig von seinem Geschlecht, seiner Sprache, Religion oder Hautfarbe, egal ob mit Behinderung oder ohne und unabhängig von seinem Aufenthaltsstatus genau dieselben Rechte besitzt. Alle Kinder, die in Deutschland leben, müssen Schutz, Förderung, Bildung und Beteiligung erfahren.
    Beispiel: Einem ausländischen Kind steht laut Kinderrechtskonvention eine ärztliche Versorgung in gleicher Qualität zu wie einem Kind mit deutscher Staatsbürgerschaft.
  2. Der Vorrang des Kindeswohls (Art. 3) meint, dass bei jeder Entscheidung (sei es von Gerichten, Verwaltungsbehörden oder öffentlichen und privaten Einrichtungen) die Kinder betrifft, das Wohl und die Interessen des Kindes als ein vorrangiger Gesichtspunkt berücksichtigt werden muss.
    Beispiel: Bei der Entscheidung eines Familiengerichtes in Sorgerechtsangelegenheiten.
  3. Aus dem Recht auf Leben und Entwicklung (Art. 6) folgt, dass alle Kinder in Deutschland ein Recht darauf haben, in einem geschützten Rahmen aufzuwachsen. Damit einhergehen auch die gleichen Chancen auf ein gelingendes Leben und die Entwicklung einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit.
    Beispiel: Kinder haben ein Recht darauf, dass mögliche herkunftsbedingte Bildungsnachteile in Kitas, Schulen und / oder durch gesonderte Förderung ausgeglichen werden.
  4. Aus dem Recht auf Beteiligung (Art. 12) ergibt sich schließlich, dass die Meinung der Kinder und Jugendlichen bei sämtlichen sie betreffenden Entscheidungen berücksichtigt werden muss. Dabei sollte das Alter und die Reife des Kindes oder Jugendlichen entsprechend berücksichtigt werden.
    Beispiele: Der Bau eines Spielplatzes oder die Erweiterung eines Jugendzentrums, oder aber bei Entscheidungen, die den Schulbetrieb betreffen (z. B. pandemiebedingte Schulschließungen)

 

Quellen:

  • Deutsches Kinderhilfswerk e. V: (2014): Ausgewählte Kinderrechte aus der UN Konvention über die Rechte des Kindes
  • https://www.kinderrechte.de/kinderrechte/
  • https://www.kindersache.de/
  • https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_6.html

Medienkompetenz-Preis M-V 2021 vergeben

Die Kita „kleines ganz groß“ aus Rostock sowie der Seniorenbeirat der Stadt Gadebusch sind die Gewinner des diesjährigen Medienkompetenzpreises in der Kategorie „Kindheit und Alter“. Die Rostocker Kita „kleines ganz groß“ wurde in der Kategorie Kindheit für ihr Projekt: „Medien mit allen Sinnen erleben“ ausgezeichnet. Gemeinsam haben die Kinder die Welt mit Hilfe unterschiedlicher Medien neu entdeckt und wahrgenommen. Der Preisträger in der Kategorie „Alter“ ist das Projekt: „Silver Surfer, ein Weg aus der Einsamkeit“ des Seniorenbeirates der Stadt Gadebusch. Dieses zeigt, dass Medien auch im Alter begeistern und Spaß machen können. So wurde aus der coronabedingten Not eine Tugend gemacht und die pandemiebedingte Abstandsregel digital außer Kraft gesetzt.

Weitere Informationen zum Medienkompetenzpreis MV.

Beste Schülerzeitungen aus MV stehen fest

15 Schülerzeitungsredaktionen aus dem ganzen Land haben ihre Zeitungen an den Jugendmedienverband geschickt. Im Dezember endete die Einsendefrist des landesweiten Schülerzeitungswettbewerbs, der vom Jugendmedienverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. (JMMV) und dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur veranstaltet wird. Am 13. Januar 2021 fand die Jurysitzung statt.

Zu den verdienten Siegern unter den Zeitungen von Grundschulen gehören die Schülerzeitung „Kalli“ aus der Grundschule Karl Krull in Greifswald, die „Coole Carbäk Storchenpost“ der Schule an der Carbäk in Broderstorf, „Schulhofgeflüster“ der Grundschule Binz sowie der „MAG.net“ von der Grundschule Marlow. Unter den Gewinnern der Schülerzeitungen von Regionalen Schulen finden sich die „Gingster Welle“ von der Ostseeschule Ückeritz , die „Knuutsch“ von der Werner-von-Siemens-Schule Schwerin und die „Gingster Welle“ der Regionalen Schule mit Grundschule in Gingst. Es wird außerdem ein Förderpreis für eine Redaktion einer Regionalen Schule vergeben. Bei den Gymnasien setzten sich die Redaktion des „fsz – der durchblick“ von der Freien Schule Zinnowitz, der „Stichling“ vom Friderico-Francisceum Gymnasium Bad Doberan sowie das „Käthe-Blatt“ Musikgymnasium Käthe Kollwitz Rostock durch. Die Jury schätzte außerdem eine Schülerzeitungsredaktion in der Kategorie der Förderschulen als auszeichnungswürdig ein.

Die genauen Platzierungen aller Preisträger werden zur Preisverleihung am 19. April 2021 in Rostock bekanntgegeben.  Weitere Informationen zum Wettbewerb können unter www.jmmv.de/szwettbewerb eingeholt werden.