Neues Kinderschutzgesetz für MV beschlossen

Mecklenburg-Vorpommern bekommt erstmals ein eigenes Kinderschutzgesetz. Das Kabinett hat am 24. Juni 2025 den Gesetzentwurf von Sozialministerin Stefanie Drese beschlossen. Ziel ist es, Kinder besser zu schützen, Fachkräfte zu stärken und die Zusammenarbeit verschiedener Stellen zu verbessern. Der Entwurf geht nun in die parlamentarische Beratung.

Geplant ist unter anderem die Einrichtung einer Zentralen Stelle Kinderschutz beim Landesjugendamt, die als fachliche Schnittstelle wirken und Prozesse besser vernetzen soll. Zudem soll das Landesjugendamt ab 2026 wieder dem Landesamt für Gesundheit und Soziales zugeordnet werden – verbunden mit einer personellen Aufstockung und Investitionen in Höhe von 1,6 Millionen Euro jährlich.

Drese betont: „Wir schaffen mit dem Gesetz ein stabiles Fundament für einen modernen, wirksamen Kinderschutz, der sowohl auf Prävention als auch auf Intervention setzt.“

Jugendbeteiligungsgesetz im Landtag beschlossen

Der Landtag hat das Jugendbeteiligungs- und Vielfaltsgesetz beschlossen. Es stärkt die Mitwirkungsrechte und Beteiligungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen, Seniorinnen und Senioren, Menschen mit Einwanderungsgeschichte sowie Menschen mit Einschränkungen.

Das Gesetz bestätigt: Kinder und Jugendliche sind Expert*innen in eigener Sache und sollen in allen Belangen, die sie betreffen, mitgestalten und mitentscheiden können. Auf Ebene von Land und Kommunen sollen dafür nun geeignete Maßnahmen zur Beteiligung angeboten werden, um die Rechte von jungen Menschen auf Mitwirkung zu gewährleisten.