Familienhebammen unterstützen Familien in besonderen Lebenslagen

Zum Jahresanfang sind die aktualisierten Grundsätze des Landesprogramms Familienhebammen und Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen in Kraft getreten. Wesentliche Änderung: Mit dem Landesprogramm können Familienhebammen und Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen belastete Familien von der Geburt bis nunmehr zum Ende des 18. Lebensmonates ihres Kindes helfen, den neuen Alltag zu meistern. Bisher war eine Unterstützung nur bis zum Ende des ersten Lebensjahres möglich. Die Hilfsangebote sind für die Familien kostenlos.

Die Familien werden in ihrem häuslichen Umfeld besucht, was der Fachkraft ermöglicht, das individuelle Lebensumfeld zu verstehen und eine passgenaue Unterstützung anzubieten. Das Angebot ist niedrigschwellig und freiwillig.

Ansprechpartner*innen und weitere Informationen zum Landesprogramm finden Sie auf der Webseite der Landesfachstelle.

Landesprogramm „M-V kann schwimmen“ geht ins 5. Jahr

Auch in diesem Jahr können Grundschülerinnen und Grundschüler wieder im Rahmen des Landesprogramms „M-V kann schwimmen“ kostenfrei Schwimmkurse besuchen, um ihre Schwimmfertigkeiten zu verbessern. Dafür stellt das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport nach Angabe von Sport-Staatssekretärin Sylvia Grimm 200.000 Euro zur Verfügung.

Das Programm richtet sich an diejenigen Schülerinnen und Schüler, die nach dem regulären Schwimmunterricht an der Grundschule noch immer nicht bzw. nicht sicher schwimmen können, z.B. da sie nicht oder nur teilweise am Schwimmunterricht in der dafür vorgesehenen Jahrgangsstufe teilnehmen konnten.

Über die Berechtigung für eine kostenlose Teilnahme an einem der Schwimmkurse entscheiden die jeweiligen Sport- bzw. Schwimmlehrerinnen und -lehrer der Grundschulen und informieren darüber die Eltern rechtzeitig vor Schuljahresende. Berechtigte erhalten von der Schule ein entsprechendes Formular, das vor Beginn des jeweiligen Schwimmkurses beim Veranstalter vorzulegen ist.

Angeboten werden die Kurse hauptsächlich durch die am Programm teilnehmenden schwimmsporttreibenden Verbände DLRG, DRK-Wasserwacht, ASB sowie die Sportvereine des Schwimmverbandes Mecklenburg-Vorpommern. Darüber hinaus können aber auch Kommunen selbst Schwimmkurse in ihren Schwimmstätten durchführen. „Wir raten Eltern, sich bei diesen Anbietern über Kurse in der Nähe zu informieren und ihre Kinder wie gewohnt anzumelden“, so Grimm.