Demokratie & Vielfalt – Alle inklusive? Der KiTa-Podcast

Die dreiteilige Podcast-Reihe nimmt sich der großen Projektthemen Demokratie und Vielfalt an. Dabei werden neben Fragen nach der demokratischen Partizipation von Kindern, Eltern, Familien, Fachkräften und Kindertagespflegepersonen auch Aspekte des diskriminierungsfreien und inklusiven Umgangs mit gesellschaftlicher Vielfalt in der Kindertagesbetreuung in den Blick genommen.

1. Folge: Partizipation von Kindern in der Kita in Krisenzeiten

In der ersten Folge werden die besonderen Herausforderungen der Corona-Zeit in den Fokus genommen. Die Moderatorin Katrin Rönicke unterhält sich mit Prof. Dr. Raingard Knauer, die seit 20 Jahren zu der Frage forscht, wie man schon kleine Kinder demokratisch beteiligen kann. Prof. Dr. Knauer hebt hervor, dass Probleme nicht für, sondern mit den Kindern gelöst werden sollten. Sie beleuchtet, dass wir Erwachsene oft Macht ausüben, ohne uns dessen bewusst zu sein. Und sie gibt Tipps, wie Kinder auch in Zeiten von Notbetreuung und Hygieneregeln mitbestimmen können.

Auch Kinder haben Rechte – Kinderrechte in Deutschland

“Ein Recht ist etwas, was dir zusteht und das man dir nicht verbieten kann.”

Jeder Mensch und auch jedes Kind auf der Welt hat Rechte. Diese sollten sowohl Erwachsene als auch Kinder kennen und respektieren. Festgehalten wurden die Rechte der Kinder vor mehr als 30 Jahren in der UN-Kinderrechtskonvention. Diese Rechte gelten für alle Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren. Bereits jüngere Kinder können damit vertraut gemacht werden, welche Rechte sie haben und wie sie diese einsetzen können. In diesem Blogartikel beleuchten wir, was Kinderrechte sind, was sie beinhalten und warum sie wichtig sind. Außerdem geht es um Möglichkeiten, den Kindern ihre Rechte näher zu bringen.

Wissen Sie, was Kinderrechte sind und was diese beinhalten?

Die Kinderrechte bestehen insgesamt aus 54 Artikeln. Dabei geht es zum Beispiel um den Schutz vor Diskriminierung und den Schutz des Kindeswohls. Diese Schutzrechte weisen unter anderem darauf hin, dass Kinder und Jugendliche in vielerlei Hinsicht schutzbedürftig sind. Es geht aber auch um das Recht auf Leben und Entwicklung und das Recht der Kinder auf Beteiligung. Dies schließt das Recht auf eine bestmögliche Gesundheitsversorgung, Ernährung, Bildung sowie auf soziale Sicherheit und angemessene Lebensbedingungen ein. Kinder und Jugendliche dürfen ihre Meinung äußern und Entscheidung, die sie betreffen, mitbestimmen.

Kindern und Jugendlichen ihre Rechte zu verdeutlichen ist einerseits Aufgabe der Eltern, andererseits sollten auch Fachkräfte an Kitas, Horten und Schulen diese Aufgabe übernehmen. Erwachsene, ob als Eltern oder pädagogische Fachkräfte, können Kindern aufzeigen und mit ihnen darüber sprechen, welche Rechte sie haben und wie sie diese nutzen können.

Schauen Sie sich die Erklärung der Kinderrechte in diesem Video an:
https://www.youtube.com/watch?v=4d1878xkAe0

Für eine kindgerechte Erklärung eignet sich außerdem dieses Video der UNICEF:
https://www.youtube.com/watch?v=pXUaxFs4ocM

Wie kann man Kinderrechte in den Alltag integrieren?

Der Artikel 13: Meinungs- und Informationsfreiheit
Kinder dürfen sich ihre eigene Meinung bilden, und diese zum Beispiel per Telefon, Brief, in einer Email oder einer Nachricht in den sozialen Medien weitergeben. Auch dürfen sich Kinder die Informationen dafür auf alle möglichen Weisen beschaffen. Das ist durch digitale Medien (insbesondere das Internet) heutzutage viel leichter geworden. Dabei ist es wichtig und wäre wünschenswert, dass Kinder zur Beschaffung von Informationen kind- und jugendgerechte Webseiten oder Suchmaschinen benutzen. Dieses zu gewährleisten ist Aufgabe der Eltern und der pädagogischen Fachkräfte.

Es bedeutet auch, dass bei der Verbreitung von Medien einige Regeln eingehalten werden müssen, z. B. dürfen keine Lügen verbreitet werden oder andere Menschen beleidigt oder ihre Recht verletzt werden. Dies den Kindern zu verdeutlichen ist auch Aufgabe der Erwachsenen.

Artikel 17: Zugang zu den Medien
Da sich Kinder schnell und unkompliziert Informationen aus dem Internet, aus Büchern, dem Fernsehen und Radio beschaffen können, ist es wichtig, dass es kindgerechte Informationen gibt. Sowohl Kinderbücher, als auch Artikel über das Weltgeschehen sollten in kindgerechter Sprache formuliert sein. Weil es vor allem im Internet auch Menschen gibt, die Kindern schaden wollen, ist es wichtig, dass der Staat sie vor solchen Gefahren schützt.

Aber es ist auch Aufgabe der Eltern und Erziehungsberechtigten, diese Rechte zu wahren, indem man die Kinder vor gefährlichen Bildern und Seiten im Internet schützt.

Artikel 16: Schutz der Privatsphäre und Ehre
Kinder haben das Recht auf Privatsphäre. Niemand darf ihre Post oder SMS lesen, oder in ihr Zimmer kommen, wenn sie mal alleine sein wollen.

Dieser Artikel erklärt sich fast von selbst. Kinder haben ein Recht auf Geheimnisse! Briefe oder andere Nachrichten, die an sie adressiert sind, dürfen von anderen Menschen nicht ohne ihr Einverständnis gelesen werden! Auch die Privatsphäre im eigenen Zimmer steht Kindern zu. Es ist wichtig, dass die Eltern auch dies respektieren.

Einige weitere beispielhafte Artikel / Auszüge aus der UN-Kinderrechtskonvention:
Artikel 3 + 18: Vorrang und Verantwortung für das Kindeswohl
Wir als Eltern und Staat sind dafür verantwortlich, dass es unseren Kindern gut geht und ihre Interessen und Bedürfnisse berücksichtigt werden. Mit der Stärkung von Kinderrechten sollen gerade auch Familien und das Recht und die Pflicht der Eltern zur Erziehung und Förderung von Kindern gestärkt werden (so steht es auch in Artikel 6 des Grundgesetzes).

Artikel 12: Berücksichtigung des Kindeswillens
Kinder müssen bei allen Entscheidungen, die sie betreffen, nach ihrer Meinung gefragt werden. Kinder dürfen diese frei heraus sagen und sie muss dann auch berücksichtigt werden.

Artikel 23: Förderung von Kindern mit Beeinträchtigungen
Alle Kinder haben die gleichen Rechte und sollen gleich behandelt werden. Kinder mit Behinderungen sollen besondere Unterstützung erhalten

Artikel 31: Beteiligung an Freizeit, kulturellem und künstlerischem Leben
Kinder haben das Recht auf Ruhe und Freizeit, Spiel und aktive Erholung. Dazu gehören freies Spiel und selbst gewählte Freizeitbeschäftigung.

 

Nehmen Sie sich doch auch einmal etwas Zeit, um einige ausgewählte Kinderrechte innerhalb Ihrer Familie, in Ihrer Schulklasse oder Ihrer Jugendgruppe zu thematisieren! Viele weitere Angebote und alltagsnahe Beispiele zur Umsetzung von Kinderrechten finden Sie u.a. auf www.kindersache.de und www.kinderrechte.de

 

Hintergrundinformationen

Seit über 30 Jahren bestehen diese Rechte zum Schutz, zur Förderung und Beteiligung von Kindern. Am 20. November 1989 haben die Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen (englisch: United Nations – UN) die Übereinkunft über die Rechte von Kindern (und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr) geschlossen. Die deutsche Bundesregierung hat im Januar 1990 den Vertrag zur Umsetzung der Kinderrechtskonvention unterzeichnet. Insgesamt 196 Staaten und Länder weltweit haben die Kinderrechte anerkannt, damit ist sie die meist unterzeichnete Konvention der Welt.

Welche Grundprinzipien beinhalten die Kinderrechte?

Der UN-Ausschuss für die Rechte der Kinder hat die folgenden vier „Allgemeinen Prinzipien“ definiert, die den Artikeln der Kinderrechtskonvention zugrunde liegen:

  1. Nichtdiskriminierung (Artikel 2) bedeutet, dass jedes Kind / jeder Jugendliche, unabhängig von seinem Geschlecht, seiner Sprache, Religion oder Hautfarbe, egal ob mit Behinderung oder ohne und unabhängig von seinem Aufenthaltsstatus genau dieselben Rechte besitzt. Alle Kinder, die in Deutschland leben, müssen Schutz, Förderung, Bildung und Beteiligung erfahren.
    Beispiel: Einem ausländischen Kind steht laut Kinderrechtskonvention eine ärztliche Versorgung in gleicher Qualität zu wie einem Kind mit deutscher Staatsbürgerschaft.
  2. Der Vorrang des Kindeswohls (Art. 3) meint, dass bei jeder Entscheidung (sei es von Gerichten, Verwaltungsbehörden oder öffentlichen und privaten Einrichtungen) die Kinder betrifft, das Wohl und die Interessen des Kindes als ein vorrangiger Gesichtspunkt berücksichtigt werden muss.
    Beispiel: Bei der Entscheidung eines Familiengerichtes in Sorgerechtsangelegenheiten.
  3. Aus dem Recht auf Leben und Entwicklung (Art. 6) folgt, dass alle Kinder in Deutschland ein Recht darauf haben, in einem geschützten Rahmen aufzuwachsen. Damit einhergehen auch die gleichen Chancen auf ein gelingendes Leben und die Entwicklung einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit.
    Beispiel: Kinder haben ein Recht darauf, dass mögliche herkunftsbedingte Bildungsnachteile in Kitas, Schulen und / oder durch gesonderte Förderung ausgeglichen werden.
  4. Aus dem Recht auf Beteiligung (Art. 12) ergibt sich schließlich, dass die Meinung der Kinder und Jugendlichen bei sämtlichen sie betreffenden Entscheidungen berücksichtigt werden muss. Dabei sollte das Alter und die Reife des Kindes oder Jugendlichen entsprechend berücksichtigt werden.
    Beispiele: Der Bau eines Spielplatzes oder die Erweiterung eines Jugendzentrums, oder aber bei Entscheidungen, die den Schulbetrieb betreffen (z. B. pandemiebedingte Schulschließungen)

 

Quellen:

  • Deutsches Kinderhilfswerk e. V: (2014): Ausgewählte Kinderrechte aus der UN Konvention über die Rechte des Kindes
  • https://www.kinderrechte.de/kinderrechte/
  • https://www.kindersache.de/
  • https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_6.html

Gewinner vom Deutschen Kita-Preis 2021

Bei einer digitalen LiveShow sind am 9. Juni die Preisträger*innen des Deutschen KitaPreises 2021 bekanntgegeben worden. Das Bundesfamilienministerium und die Deutsche Kinderund Jugendstiftung (DKJS) verkündeten gemeinsam mit weiteren Partner*innen die zehn Gewinner*innen des mit insgesamt 130.000 Euro dotierten Wettbewerbs. Mehr als 1.200 Kitas und Initiativen hatten sich zuvor beworben.

Der mit 25.000 Euro dotierte erste Platz in der Kategorie „Kita des Jahres“ geht nach OranienbaumWörlitz in SachsenAnhalt an die Integrative SprachKita „Villa Sonnenschein“. Die mit 10.000 Euro dotierten vier zweiten Plätze gehen an folgende Kitas:

  • Kita Berlin Kids International aus BerlinPankow
  • AWO Kita Marshallstraße aus Gießen
  • Evangelischeintegrative Kindertagesstätte „Sonnenkinderhaus“ aus Rostock
  • Kita ZEBRA VERDE aus Köln

Der mit 25.000 Euro dotierte erste Platz in der Kategorie „Lokales Bündnis für frühe Bildung des Jahres“ geht nach Tarp in Schleswig- Holstein an das Bündnis „Bildungscampus Tarp e.V.“.

Auch im Jahr 2022 wird der Deutsche Kita-Preis verliehen. Bewerbungen sind bis zum 15. Juli 2021 möglich.

Neuer Kita-Stufenplan tritt in Kraft

Der seit dem 30.6. geltende Kita-Stufenplan richtet sich zukünftig vollständig nach der risikogewichteten Einstufung des Landesamtes für Gesundheit und Soziales. Das bedeutet: Ab sofort wird neben der 7-Tage-Inzidenz zusätzlich die Auslastung der Intensivstationen in den Krankenhäusern in Mecklenburg-Vorpommern und die 7-Tage-Inzidenz der stationär behandelten Menschen berücksichtigt.

Die neue Übersicht unterteilt sich in Stufen von 0 bis 5. So beschreiben zum Beispiel die Stufen 0 und 1 den Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen bei einer kontrollierten Situation und niedrigem Infektionsgeschehen. Damit besteht ein geringeres Risiko, an COVID-19 zu erkranken. Neu ist, dass in diesen Stufen (0 und 1), beim Auftreten von leichten Erkältungssymptomen, ein anerkannter Antigen-Selbsttest in der eigenen Häuslichkeit durchgeführt werden kann.

Die 5. und höchste Stufe schreibt ein grundsätzliches Besuchsverbot der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen mit der Möglichkeit einer Notbetreuung vor. Zusätzlich werden die Gruppen getrennt.

„Wir haben mit dem Stufenplan für die Träger der Kindertageseinrichtungen, ihre Beschäftigten, Kindertagespflegepersonen, Eltern und Kinder eine nachvollziehbare Perspektive für die Kindertagesförderung unter Pandemiebedingungen geschaffen“, sagte Sozialministerin Stefanie Drese.

Medienkompetenz-Preis M-V 2021 vergeben

Die Kita „kleines ganz groß“ aus Rostock sowie der Seniorenbeirat der Stadt Gadebusch sind die Gewinner des diesjährigen Medienkompetenzpreises in der Kategorie „Kindheit und Alter“. Die Rostocker Kita „kleines ganz groß“ wurde in der Kategorie Kindheit für ihr Projekt: „Medien mit allen Sinnen erleben“ ausgezeichnet. Gemeinsam haben die Kinder die Welt mit Hilfe unterschiedlicher Medien neu entdeckt und wahrgenommen. Der Preisträger in der Kategorie „Alter“ ist das Projekt: „Silver Surfer, ein Weg aus der Einsamkeit“ des Seniorenbeirates der Stadt Gadebusch. Dieses zeigt, dass Medien auch im Alter begeistern und Spaß machen können. So wurde aus der coronabedingten Not eine Tugend gemacht und die pandemiebedingte Abstandsregel digital außer Kraft gesetzt.

Weitere Informationen zum Medienkompetenzpreis MV.

Sozialministerium schaltet Kita-Bürgerhotline

Ab 19. April werden die Kindertageseinrichtungen (Krippe, Kindergarten und Hort) und Kindertagespflegestellen landesweit für den Regelbetrieb geschlossen. Es findet nur noch eine Notfallbetreuung statt.

Das Sozialministerium richtet deshalb eine Telefon-Hotline ein, um umfassend über die beschlossenen Maßnahmen und Regelungen für den KiTa-Bereich zu informieren. „Mit dem zusätzlichen Hotline-Angebot reagieren wir auf die große Nachfrage und den bestehenden Informationsbedarf im Zusammenhang mit der Schließung der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen“, teilte Sozialministerin Stefanie Drese am Freitag mit.

Folgende Telefonnummer steht für Fragen rund um Krippen, Kindergärten, Horte und Kindertagespflegestellen zur Verfügung: 0385 588 19999. Am Sonnabend und Sonntag sind die Hotlines von 10 bis 14 Uhr geschaltet. Von Montag bis Freitag ist die Hotline von 8 bis 17 Uhr erreichbar.

Programm „Sprach-Kitas“ bis Ende 2022 fortgesetzt

134 Kindertageseinrichtungen in MV nehmen am Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ teil. Damit erhalten nach Angaben von Sozialministerin Stefanie Drese mittlerweile etwa zwölf Prozent der Kitas im Land eine Extra-Förderung im Bereich der sprachlichen Bildung als Teil der Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat nun mitgeteilt, dass das Programm „Sprach-Kita“ bis Ende 2022 fortgesetzt wird. Für jede Sprach-Kita steht eine zusätzliche Fachkraft zur Verfügung. Im Jahr 2020 wurden aus Mitteln des Bundesprogramms in Mecklenburg-Vorpommern 159 zusätzliche Fachkräfte in Sprach-Kitas und 12 begleitende Fachberatungen jeweils im Umfang von einer halben Stelle gefördert. Ab 2021 legt das Bundesprogramm Sprach-Kitas einen neuen Fokus auf den Einsatz digitaler Medien und die Integration medienpädagogischer Fragestellungen in die sprachliche Bildung. Standorte in MV und Informationen zu den geförderten Einrichtungen und Fachberatungen im Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ gibt es unter dem Link: https://sprach-kitas.fruehe-chancen.de/programm/standortkarte/

Kita-Stufenplan für MV ab 22.02.21

Vom 22. Februar an wird es in den Kindertages- und Kinderpflegeeinrichtungen Mecklenburg-Vorpommerns eine Rückkehr zum Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen geben, dort, wo es die Inzidenz zulässt. In diesen Regionen wird die bisherige Kita-Schutzphase von einem Stufenplan abgelöst.

 

Der Kita-Stufenplan sieht vor, dass in allen Regionen Mecklenburg-Vorpommers mit einer stabilen Inzidenzzahl bis 50, ein regulärer Betrieb unter Pandemiebedingungen mit Hygienehinweisen stattfindet. Dort können die Kinder wieder uneingeschränkt in die Einrichtungen kommen. Die Schutzmaßnahmen sind aber weiterhin hoch.

 

Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 findet auch ein Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen statt, allerdings mit strengen Hygienehinweisen. Dazu gehören starke Einschränkungen beim Singen und Sport, Kontaktlisten, stündliche Stoßlüftung und eine notwendige Gesundheitsbestätigung. Eltern dürfen nur in Ausnahmesituationen die Einrichtungen betreten.

 

Bei einer Inzidenz von 100 bis 150 kommen ebenfalls die strengen Hygienehinweise zur Anwendung, es gilt dann aber wieder die Schutzphase und damit verbunden der Appell an die Eltern, ihre Kinder möglichst zu Hause zu betreuen.

 

Ab einer Inzidenz von 150 gilt ein grundsätzliches Besuchsverbot der Kitas: Es gibt nur noch eine Notfallbetreuung bei besonderen Härtefällen (u.a. Alleinerziehende, Kindeswohl) bzw. der Beschäftigung von mindestens einem Elternteil in der kritischen Infrastruktur und keiner anderen Möglichkeit der Kinderbetreuung.

 

Weitere Informationen und Formulare finden Sie hier:

https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/sm/Service/Corona/Kindertagesf%C3%B6rderung/

Flimmo „Alle(s) zuhaus im Lockdown“

Noch immer sind Schulen und Kindergärten geschlossen, und fast alles wird in die eigenen vier Wände verlagert: Unterricht, Arbeit, Freizeit und sogar Sport. Vielen Eltern geht langsam die Puste aus. Und auch die Ideen, wie man Kinder sinnvoll beim Distanzlernen unterstützen oder den Tag über beschäftigen kann.

FLIMMO hat auf www.flimmo.de/corona zahlreiche Tipps zusammengestellt, die Eltern und Kindern durch die Zeit im Lockdown helfen können – mit und ohne Medien.

Homeschooling: Lernen mit Medien 
Ob Schulfernsehen, unterhaltsame Wissensformate, Lernplattformen oder Motivationstipps für das Lernen zuhause: FLIMMO hat ein paar hilfreiche Angebote zusammengestellt, die Kinder beim Homeschooling unterstützen und Eltern entlasten können.

On- und offline: Tipps für die Freizeit 
Eisige Experimente im Schnee, Turnen mit Profisportlern oder ein essbares Iglu basteln: Hier gibt es viele lustige, kreative und abwechslungsreiche Ideen gegen die Langeweile im Lockdown – für drinnen oder draußen, mit und ohne Medien.

Wissen und Aufklärung für Kinder rund um das Corona-Virus 
Nach wie vor ist das Thema Corona in vielen Familien präsent und wirft viele Fragen auf: Wann geht die Schule wieder los? Darf man die Großeltern besuchen? Ist das Virus auch für Kinder gefährlich? FLIMMO zeigt, wie Eltern mit solchen Fragen und Unsicherheiten umgehen können und wie es gelingt, kindgerecht zu informieren. Zudem gibt es eine Sammlung an Schaubildern, Videos und Texten, die Wissenswertes für Kinder rund um das Corona-Virus vermitteln.

Beitragsfreie Kinderbetreuung