Flimmo „Alle(s) zuhaus im Lockdown“
Noch immer sind Schulen und Kindergärten geschlossen, und fast alles wird in die eigenen vier Wände verlagert: Unterricht, Arbeit, Freizeit und sogar Sport. Vielen Eltern geht langsam die Puste aus. Und auch die Ideen, wie man Kinder sinnvoll beim Distanzlernen unterstützen oder den Tag über beschäftigen kann.
FLIMMO hat auf www.flimmo.de/corona zahlreiche Tipps zusammengestellt, die Eltern und Kindern durch die Zeit im Lockdown helfen können – mit und ohne Medien.
Homeschooling: Lernen mit Medien
Ob Schulfernsehen, unterhaltsame Wissensformate, Lernplattformen oder Motivationstipps für das Lernen zuhause: FLIMMO hat ein paar hilfreiche Angebote zusammengestellt, die Kinder beim Homeschooling unterstützen und Eltern entlasten können.
On- und offline: Tipps für die Freizeit
Eisige Experimente im Schnee, Turnen mit Profisportlern oder ein essbares Iglu basteln: Hier gibt es viele lustige, kreative und abwechslungsreiche Ideen gegen die Langeweile im Lockdown – für drinnen oder draußen, mit und ohne Medien.
Wissen und Aufklärung für Kinder rund um das Corona-Virus
Nach wie vor ist das Thema Corona in vielen Familien präsent und wirft viele Fragen auf: Wann geht die Schule wieder los? Darf man die Großeltern besuchen? Ist das Virus auch für Kinder gefährlich? FLIMMO zeigt, wie Eltern mit solchen Fragen und Unsicherheiten umgehen können und wie es gelingt, kindgerecht zu informieren. Zudem gibt es eine Sammlung an Schaubildern, Videos und Texten, die Wissenswertes für Kinder rund um das Corona-Virus vermitteln.
Ausweitung Kinderkrankengeld
Als „wichtige Hilfe für Eltern und Sorgeberechtigte, die ihre Kinder in der Corona-Zeit zu Hause betreuen“, bezeichnet Sozialministerin Drese die geplante Verdopplung des Anspruchs auf Kinderkrankentage. Das entsprechende Gesetz soll am 18. Januar in einer Sondersitzung vom Bundesrat beschlossen werden.
„Gesetzlich versicherte Eltern können somit im Jahr 2021 pro Kind und Elternteil 20 statt 10 Tage Kinderkrankengeld beantragen, Alleinerziehende 40 statt 20 Tage“, verdeutlichte Drese. Bei mehreren Kindern erhöht sich der Anspruch auf bis zu 90 Tage.
„Ganz wichtig: Der Anspruch besteht auch dann, wenn das Kind nicht krank ist, sondern pandemiebedingt zu Hause betreut wird, weil Schulen oder Kitas geschlossen sind oder der Zugang zum Kinderbetreuungsangebot eingeschränkt wurde“, so Drese.
Deshalb ist in diesen Fällen auch keine Krankschreibung durch einen Arzt notwendig. Im Bedarfsfall reicht für Arbeitgeber und Krankenkasse eine Bescheinigung von Kita oder Schule.
Drese hob hervor, dass im Gesetzestext auch eine Anregung aus Mecklenburg-Vorpommern aufgenommen wurde: „Kinderkrankengeld gibt es auch, wenn die Kita, wie in unserem Land offen ist, aber die dringende Empfehlung besteht, die Kinder nicht in die Einrichtung zu schicken.“
Voraussetzungen für den Erhalt sind, dass
- sowohl der betroffene Elternteil als auch das Kind gesetzlich krankenversichert sind,
- das Kind das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder aufgrund einer Behinderung auf Hilfe angewiesen ist,
- keine andere im Haushalt lebende Person das Kind beaufsichtigen kann.
Eltern können das Kinderkrankengeld auch beantragen, wenn sie im Homeoffice arbeiten könnten. Die Höhe des Kinderkrankengeldes beträgt in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Die Regelung soll nach der Verabschiedung durch Bundestag und Bundesrat rückwirkend zum 5. Januar in Kraft treten.
Mit Apps erste Worte lernen und das Lesen üben
Digitale Medien können dabei unterstützen, dass Kinder spielerisch Sprach- und Lesekompetenzen erwerben und verbessern. Neben klassischen Kinderbüchern haben sie inzwischen einen festen Platz im Alltag von Familien. Eltern nutzen täglich ihr Smartphone oder Tablet, Kinder spielen darauf, schauen Filme oder hören Musik. Schon für Jüngere gibt es zahlreiche Apps, die sich eignen, um erste Wörter zu entdecken, sich Geschichten zu Szenen in Wimmelbilderbüchern auszudenken oder um Texte vorzulesen. Aber welche Apps eignen sich zur Sprach- und Leseförderung? Welche Kompetenzen werden damit besonders gefördert? An welche Zielgruppe richten sich die Inhalte? Hier setzen die neuen digitalen Angebote der Stiftung Lesen an, die durch das Bundesfamilienministerium gefördert werden.
Die neuen Initiativen der Stiftung Lesen
Mit der lesenmit.app erhalten Eltern und Fachkräfte einen schnellen Überblick über das App-Angebot zur Sprach- und Leseförderung. Jede App wird von den Mitgliederinnen und Mitgliedern eines eigens dafür zusammengestellten interdisziplinären Prüfgremiums gesichtet, geprüft und bewertet. Neben den App-Bewertungen bietet der neue Service auch Tipps und Hinweise, wie sich die Apps mit Kindern sinnvoll nutzen lassen.
Das Angebot Vorleseideen.de bietet wöchentliche Newsletter mit Buchtipps, Medienempfehlungen und Aktionsideen. Die Tipps und Empfehlungen passen immer zu einem bestimmten Thema wie Musik oder Freundschaft oder zu einem aktuellen Anlass, zum Beispiel zur Jahreszeit.
Am 20.11. ist Bundesweiter Vorlesetag
Vorlesen verbindet – daher lautet das Jahresthema für den Vorlesetag 2020 „Europa und die Welt“. Nehmt eure großen und kleinen Zuhörerinnen und Zuhörer mit auf geografische und kulturelle Entdeckungsreisen durch die Länder unserer Welt und mit zu Menschen, die ganz unterschiedlich und doch so ähnlich sind. Das Motto lässt viel Freiraum für eigene Gestaltung – ob mit mehrsprachigen Geschichten, mit Liedern und Ritualen, Spielen oder Speisen aus verschiedenen Nationen. Vorlesen heißt, gemeinsam Neues zu entdecken und zu lernen, einander zu verstehen.
Vorlesen klappt auch unter den aktuellen Bedingungen. Mit einem digitalen Vorlese-Festival am 20.11. haben alle die Möglichkeit, gemütlich vom Sofa schönen Geschichten zu lauschen. Vorlesen werden: Cornelia Funke, Thomas Müller, Annette Frier, Nazan Eckes und Muschda Sherzada.
Außerdem wird unter allen Schulen, die sich bis zum 9. November unter www.vorlesetag.de angemeldet haben, eine exklusive, digitale Vorlesestunde mit Schauspielerin Jella Haase verlost.