Kampagne „Schieb deine Verantwortung nicht weg!“

Hinsehen, wenn jemand auf dem Spielplatz merkwürdig mit einem Kind umgeht? Genau hinhören, wenn ein Kind erzählt, was für Bilder und Videos in der WhatsApp-Gruppe der Klasse hin- und hergeschickt werden? Nachfragen, wenn ein Kind berichtet, dass die Trainerin im Turnverein so komisch Hilfestellung gibt?

Und dann, wenn da auch nur ein Verdacht aufkommt: Etwas unternehmen? Kinder können sich nicht alleine schützen. Dafür sind Erwachsene verantwortlich. Und alle können lernen, was zu tun ist – und das nicht erst, wenn etwas passiert ist.
Sieh hin – hör zu – frag nach.

„Schieb deine Verantwortung nicht weg!“ ist der Titel der neuen Kampagnenphase gegen Kindesmissbrauch.

Zeugnissorgentelefon startet wieder

Am 14. Juli erhalten Schülerinnen und Schüler aus Mecklenburg-Vorpommern ihre Zeugnisse. Für einige Kinder und Jugendliche ist der letzte Schultag allerdings mit Enttäuschung verbunden, weil ihre Noten nicht so ausfallen wie erhofft. Das Bildungsministerium bietet bereits mit Beginn der letzten Schulwoche vor den Sommerferien ein landesweites Zeugnissorgentelefon an. Schülerinnen, Schüler und Erziehungsberechtigte erhalten am Telefon Unterstützung, Rat und Hilfe.

Die telefonische schulpsychologische Beratung ist ein Angebot des Zentralen Fachbereichs für Diagnostik und Schulpsychologie (ZDS). Die landeseinheitliche Nummer des Zeugnissorgentelefons 0385 588 7987 ist von Montag, 10. Juli 2023, bis Freitag, 21. Juli 2023, und auch am Samstag, 15. Juli 2023, in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr geschaltet. Dieses vertrauliche Angebot konnte schon vielen Schülerinnen und Schülern sowie Erziehungsberechtigten helfen.

„Nummer gegen Kummer“ mit inklusiver Schulbox

Die „Nummer gegen Kummer“ berät Kinder und Jugendliche bei Fragen, Sorgen und Problemen und unterstützt in allen Lebenslagen. Um die kostenlosen und anonymen Beratungsangebote auch bei jungen Menschen mit Beeinträchtigungen, wie zum Beispiel Blindheit oder Sehbehinderungen, bekannter zu machen und sie zu ermutigen, sich Hilfe zu suchen, gibt es ab sofort eine neue Schulbox speziell für sie.

Lehrkräfte an Förderschulen und Schulen des Gemeinsamen Lernens können die inklusive Schulbox kostenlos bestellen. Neben Infokarten und Flyern zu den Beratungsangeboten sind in jeder Box auch Stickerbögen und Armbänder mit Blindenschrift enthalten. Das beiliegende Kartenset mit Sorgenbeispielen ist Teil einer Unterrichtskonzeption zum Thema „Sorgen und Probleme“. Die dazugehörige Handreichung mit zwei Unterrichtseinheiten sowie Arbeitsblätter stehen zum kostenlosen Download zur Verfügung. Alle Materialien können auch nachbestellt werden.

Schulbox für Lehrkräfte

Die Folgen, die durch Corona-Pandemie, Angriffskrieg gegen die Ukraine und Klimawandel deutlich spürbar sind, führen aktuell zu Unsicherheiten und einer höheren psychischen Belastung bei Kindern, Jugendlichen und ihren Familien. Um die Beratungsangebote der „Nummer gegen Kummer“ bei Kindern und Jugendlichen bekannter zu machen, hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gemeinsam mit Nummer gegen Kummer e.V. eine Schulbox erstellt. Die Schulbox beinhaltet Informationsmaterialien (Flyer, Poster, Infokarten, Sticker) zu den Beratungsangeboten der „Nummer gegen Kummer“. Lehrkräfte bekommen Anregungen an die Hand, wie sie den Umgang mit Sorgen und Probleme im Unterricht thematisieren können.

Helpline Ukraine unterstützt geflüchtete Familien

Mehr als 700.000 Menschen sind bislang vor dem Krieg in der Ukraine nach Deutschland geflohen, vor allem Frauen, Kinder und Jugendliche. Seit dem 1. Juni bietet ihnen die Helpline Ukraine kostenlose Telefonberatung bei allen Sorgen, Problemen und Themen, die sie bewegen. Unter der Tel.-Nr. 0800-500 225 0 ist die Helpline montags bis freitags zwischen 14 und 17 Uhr zu erreichen; die Beratung erfolgt in ukrainischer und russischer Sprache und ist vertraulich. Helpline Ukraine ist ein Projekt des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gemeinsam mit Nummer gegen Kummer e.V. und mit Unterstützung der Deutschen Telekom.

Der Dachverband Nummer gegen Kummer e.V. übernimmt die Planung, Organisation und Umsetzung der Sonderrufnummer und bewirbt sie in ukrainischer und russischer Sprache.

Weitere Informationen finden Sie auf www.nummergegenkummer.de.

„Zeugnissorgentelefon“ erstmals landesweit geschaltet

Erstmals in diesem Jahr wird es in Mecklenburg-Vorpommern ein landesweit erreichbares „Zeugnissorgentelefon“ geben. Es ist jeweils werktags in der Woche vor dem letzten Unterrichtstag und in der Woche danach geschaltet. Das bedeutet für die Halbjahreszeugnisse des Schuljahrs 2021/22 vom 31. Januar bis zum 4. Februar sowie vom 7. bis zum 11. Februar.

Das „Zeugnissorgentelefon“ ist ein Angebot des Zentralen Fachbereichs für Diagnostik und Schulpsychologie (ZDS). Die Telefonnummer 0385 – 588 7987 ist in der Zeit von 8 bis 18 Uhr erreichbar.

„Kinder und Jugendliche, die sich wegen ihrer Leistungen sorgen, finden dort ein offenes Ohr, aber auch Eltern, die einen Rat brauchen, um ihre Kinder in einer problematischen Situation gut zu unterstützen“, erklärt Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Impf-Hotline und Corona-Merkblätter

Pressemitteilung vom Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport

Ab dem 22. November können Sie in Mecklenburg-Vorpommern Termine für Erst-, Zweit- und Auffrischungsimpfungen gegen das Corona-Virus in den Impfstützpunkten der Landkreise und kreisfreien Städte vereinbaren. Das Land hat dazu eine neue Telefonnummer geschaltet.

Unter der Nummer 0385/ 202 71 115 stehen zunächst gut 50 Mitarbeiter*innen montags bis freitags zwischen 8 und 16 Uhr an der Hotline für Terminbuchungen zur Verfügung. Die Anzahl wird in den nächsten Tagen und Wochen noch erhöht.

Corona Merkblätter
Was muss ich tun, wenn bei mir eine Corona-Infektion festgestellt wurde? Was habe ich zu beachten als enge Kontaktperson eines COVID-19-Falls? Auf diese und weitere Fragen betroffener Bürger*innen bieten Merkblätter Antworten, die vom Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) und vom Verband der Ärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst MV erarbeitet und zur Verfügung gestellt werden. Insgesamt gibt es drei Merkblätter: für Infizierte, vollständig geimpfte oder genesene enge Kontaktpersonen und nicht oder unvollständig geimpfte bzw. nicht genesene Kontaktpersonen.

Da die Gesundheitsämter in der Regel nicht mehr über den Status als enge Kontaktperson informieren, ist die jeweilige Person selbstständig für die Einhaltung von Quarantäne-Maßnahmen verantwortlich.

Daten Stand: 22.11.2021

Startschuss für „Corona-Auszeit für Familien“

Ab jetzt können Familien mit kleinen Einkommen und Familien, die Angehörige mit einer Behinderung haben, einen einwöchigen Urlaub buchen, um sich ab Oktober in einer gemeinnützigen Familienferienstätte zu erholen. Die „Corona-Auszeit für Familien“ ist Teil des zwei Milliarden Euro umfassenden Programms „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ der Bundesregierung. Ziel ist es, Familien eine Erholung von den Belastungen der Corona-Pandemie zu ermöglichen.

Berechtigte Familien müssen für Ihren Aufenthalt im Rahmen der „Corona-Auszeit“ nur etwa zehn Prozent der Kosten für Unterkunft und Verpflegung zahlen. Die restlichen Kosten erhält die Einrichtung aus den Mitteln des Aufholpakets der Bundesregierung. Möglich sind bis zu sieben Tage bis Ende 2021 und weitere bis zu sieben Tage im Jahr 2022. Insgesamt stehen für die „Corona-Auszeit für Familien“ 50 Millionen Euro zur Verfügung.

Familien, die im Rahmen der Corona-Auszeit einen stark vergünstigten Aufenthalt in einer Familienferienstätte oder Jugendherberge buchen wollen, finden dazu ab sofort online unter www.bmfsfj.de/corona-auszeit alle Informationen. Eine Deutschlandkarte bietet einen Überblick über alle Einrichtungen, die ab Oktober Plätze anbieten. Familien können sich über Besonderheiten der Einrichtungen wie zum Beispiel Barrierefreiheit informieren und direkt ihre Buchungsanfrage starten. Die angeschriebene Einrichtung nimmt dann mit der Familie Kontakt auf, und gibt eine Rückmeldung, ob zum gewünschten Buchungszeitraum freie Plätze vorhanden sind. Wenn die Buchung verbindlich wird, muss die Familie ihre Berechtigung nachweisen. Hierfür gibt es ein eigenes Formular, das ebenfalls auf der Internetseite der Corona-Auszeit zur Verfügung steht.

Außerdem steht Familien eine kostenlose Beratungshotline zur Verfügung. Diese ist an sechs Tagen in der Woche unter der Nummer 0800 866 11 59 erreichbar.

Mit dem aktuellen Einkommensrechner der Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung erhalten Interessierte Orientierung, ob die vergünstigten Preise auch für sie gelten. Berechnungsgrundlage sind die Sozialhilfe-Regelsätze, die seit dem 1. Januar 2021 gültig sind, woraus sich eine Einkommensgrenze für Familien ergibt. Unterschreitet eine Familie die Einkommensgrenze, so ist sie zu einem vergünstigten Urlaub berechtigt.

Den Einkommensrechner finden Sie hier: https://www.bag-familienerholung.de/einkommensrechner/

Sozialministerium schaltet Kita-Bürgerhotline

Ab 19. April werden die Kindertageseinrichtungen (Krippe, Kindergarten und Hort) und Kindertagespflegestellen landesweit für den Regelbetrieb geschlossen. Es findet nur noch eine Notfallbetreuung statt.

Das Sozialministerium richtet deshalb eine Telefon-Hotline ein, um umfassend über die beschlossenen Maßnahmen und Regelungen für den KiTa-Bereich zu informieren. „Mit dem zusätzlichen Hotline-Angebot reagieren wir auf die große Nachfrage und den bestehenden Informationsbedarf im Zusammenhang mit der Schließung der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen“, teilte Sozialministerin Stefanie Drese am Freitag mit.

Folgende Telefonnummer steht für Fragen rund um Krippen, Kindergärten, Horte und Kindertagespflegestellen zur Verfügung: 0385 588 19999. Am Sonnabend und Sonntag sind die Hotlines von 10 bis 14 Uhr geschaltet. Von Montag bis Freitag ist die Hotline von 8 bis 17 Uhr erreichbar.

Stärkung der Medizinischen Hotline für mehr Kinderschutz

Das Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) verlängert die Laufzeit des Projekts „Medizinische Kinderschutzhotline“ bis einschließlich Dezember 2024. Zudem steht die Hotline seit dem 01. Januar 2021 auch Fachkräften der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Familiengerichte zur Verfügung. In einer externen Evaluation der Medizinischen Kinderschutzhotline wurde bestätigt, dass es einen anhaltend großen Beratungsbedarf bei den medizinischen Berufen zum Umgang mit einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung gibt. 98,6 Prozent derjenigen, die sich an die Hotline wendeten, bewerteten die Beratung als hilfreich bis sehr hilfreich.

Rufnummer der Medizinischen Kinderschutzhotline: 0 800 / 19 210 00

Weitere Informationen unter www.kinderschutzhotline.de