Verbesserungen im Elterngeld ab 01.09.2021

Für alle Eltern von Kindern, die ab dem 01.09.2021 geboren werden, gibt es gute Nachrichten. Für sie gelten zahlreiche Verbesserungen im Elterngeld. Ziel ist es, Familien mehr zeitliche Freiräume zu verschaffen und die partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbs- und Familienzeiten zwischen den beiden Elternteilen weiter zu unterstützen – entsprechend der Wünsche und Vorstellungen von Eltern, insbesondere Vätern. Daneben sollen Eltern besonders früh geborener Kinder stärker unterstützt werden. Eltern und Elterngeldstellen profitieren von Vereinfachungen und rechtlichen Klarstellungen.

Das Gesetz enthält verschiedene Bausteine, um das Elterngeld zu verbessern:

  • mehr Teilzeitmöglichkeiten – Die während des Elterngeldbezugs und der Elternzeit zulässige Arbeitszeit wird von 30 auf 32 Wochenstunden – also auf volle vier Arbeitstage – angehoben. Auch der Partnerschaftsbonus, der die parallele Teilzeit beider Eltern unterstützt, kann künftig mit 24–32 Wochenstunden (statt mit bisher 25–30 Wochenstunden) bezogen werden und wird auch sonst an vielen Stellen vereinfacht und flexibler gestaltet.
  • länger Elterngeld für Frühchen – Kommt das Kind sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin oder früher auf die Welt, erhalten Eltern zusätzliche Monate Elterngeld. Bis zu vier zusätzliche Monate Basiselterngeld sind möglich, abhängig vom Geburtstermin.
  • Verwaltungsvereinfachungen und Klarstellungen – Eltern und Verwaltung werden von Vereinfachungen und rechtlichen Klarstellungen profitieren. So werden künftig z.B. die Einnahmen von Eltern mit geringen selbständigen Nebeneinkünften auf Antrag besser im Elterngeld berücksichtigt.
  • Finanzierung und Einkommensgrenzen – Zur Finanzierung der Verbesserungen sollen künftig nur noch Eltern, die gemeinsam 300.000 Euro oder weniger im Jahr verdienen, Elterngeld erhalten. Für Alleinerziehende liegt die Grenze weiterhin bei 250.000 Euro.

Pressemitteilung vom Bundesfamilienministerium (BMFSFJ); Pressemitteilung 062; 31.08.2021

Bundestag beschließt Elterngeldreform

Das Elterngeld wird noch flexibler, partnerschaftlicher und einfacher – durch mehr Teilzeitmöglichkeiten, weniger Bürokratie und mehr Elterngeld für Frühchen. So werden Eltern unterstützt, Familienleben und Beruf noch besser zu vereinbaren. Das „Zweite Gesetz zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes“ ist vom Bundestag in 2. und 3. Lesung beschlossen worden. Die Regelungen sollen zum 1. September 2021 in Kraft treten.

Die Elterngeldreform besteht aus folgenden Aspekten:

  • Teilzeitkorridor wird erweitert
  • bei Bezug von Lohnersatzleistungen bleibt die Höhe des Elterngeldes gleich
  • Corona-Sonderregelung zum Partnerschaftsmonat werden bis 31.12.2021 verlängert
  • Eltern von Frühgeborenen erhalten zusätzliche Elterngeldmonate
  • Einkommensgrenze für Paare werden angepasst

Weitere Informationen erhalten Sie beim BMFSFJ.