Zusätzliche Mittel für Kinder- und Jugendfreizeiten
Ab sofort stellt das Sozialministerium weitere 350.000€ aus dem Bundes-Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona“ für Kinder- und Jugendfreizeiten in Mecklenburg-Vorpommern zur Verfügung. „Damit erhöhen sich die Gesamtmittel im Jahr 2023 für entsprechende Angebote der Kinder- und Jugenderholung auf insgesamt rund 650.000 Euro“, teilte Jugendministerin Stefanie Drese mit. „Mit den zusätzlichen Mitteln können wir viele weitere Kinder und Jugendliche unterstützen, etwa durch Ferienfreizeiten und gemeinsame Unternehmungen. Dabei sollen durch anerkannte Träger der Jugendhilfe insbesondere sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche gefördert werden“, so Drese.
Drese: „Viele Träger der Kinder- und Jugendhilfe im Land bieten hier bereits großartige Angebote an. Dafür gilt Ihnen mein besonderer Dank. Ich erhoffe mir aber auch, dass wir mit den aufgestockten Mitteln noch weitere Träger gewinnen können.“
Deshalb bittet die Ministerin alle Träger der Kinder- und Jugendhilfe im Land, die Möglichkeiten einer Förderung kurzfristig zu prüfen. „Die finanziellen Mittel sind da – lassen Sie sich bei Bedarf beraten, prüfen Sie Ihren Anspruch und schöpfen Sie die zur Verfügung stehenden Mittel gänzlich aus“, betonte Drese.
Anträge auf eine entsprechende Förderung von Kinder- und Jugendfreizeiten können unverändert weiterhin beim Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern (LAGuS M-V) gestellt werden. Die Antragsunterlagen sind auf der Website des LAGuS M-V unter „Zusätzliche Förderung von Kinder- und Jugendfreizeiten“ zu finden.
Projekte für Kinder und Jugendliche
Das Bundesprogramm „Das Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit“ richtet sich direkt an Kinder und Jugendliche, eigene Projektideen umzusetzen und ihr Umfeld aktiv zu gestalten und zu verändern. Junge Menschen von der Kita bis zum vollendeten 26. Lebensjahr können gemeinsam mit einer Trägerin oder einem Träger ihrer Wahl einen Förderantrag stellen. Dafür endet die Frist am 15. September.
Mit dem Bundesprogramm fördert das Bundesjugendministerium im Jahr 2023 Projekte und Angebote von Kindern und Jugendlichen für Kinder und Jugendliche. Das Ziel ist, die Situation junger Menschen durch Bewegung, Kulturangebote und Maßnahmen für die körperliche und seelische Gesundheit zu verbessern. Aufgrund aktueller Krisen mussten sie in den vergangenen Jahren auf vieles verzichten und hatten zudem das Gefühl, dass ihre Interessen nicht gehört werden. Deshalb stehen Teilhabe und Engagement im Vordergrund des Bundesprogramms.
Auf der Website des Zukunftspakets können sich Kinder und Jugendliche informieren und vom Team der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung (DKJS) beraten lassen.
Bundesstiftung Mutter und Kind mit neuer Website
Ab 6. Dezember werden die Themen und Inhalte der Bundesstiftung barrierefrei und in einem frischen Design dargestellt. Auf der neuen Seite sind die Informationen zur Antragstellung übersichtlich gegliedert im Startmenu „Hilfe beantragen“ zu finden. Ob Interessierte wissen wollen, wo der Antrag auf Stiftungshilfen in ihrer Nähe gestellt werden kann, oder sich Hilfesuchende fragen, welche Voraussetzungen sie erfüllen müssen: Die jeweiligen Informationen können direkt angesteuert werden. Über die Schaltfläche mit dem Symbol der Weltkugel gelangt man so z.B. direkt zu den Infoblättern der Bundesstiftung, die derzeit neben Deutsch in weiteren 19 Sprachen sowie bebildert in Leichter Sprache zur Verfügung stehen.
Zur Website der Bundesstiftung Mutter und Kind…
Bundesrat stimmt KiTa-Qualitätsgesetz zu
Mit dem KiTa-Qualitätsgesetz sollen in den Jahren 2023 und 2024 rund vier Milliarden Euro in die frühkindliche Bildung investiert werden. Nach der Zustimmung des Bundesrates kann das Gesetz zum 1. Januar 2023 in Kraft treten.
Der Entwurf des KiTa-Qualitätsgesetzes sieht vor, dass die Länder über 50 Prozent der Mittel in sieben vorrangige Handlungsfelder investieren:
- Bedarfsgerechtes Angebot
- Fachkraft-Kind-Schlüssel
- Gewinnung und Sicherung von qualifizierten Fachkräften
- Starke Leitung
- Sprachliche Bildung
- Maßnahmen zur kindlichen Entwicklung, Gesundheit, Ernährung und Bewegung
- Stärkung der Kindertagespflege
Neue Maßnahmen der Länder für Beitragsentlastungen der Eltern können nicht über das KiTa-Qualitätsgesetz finanziert werden. Beitragsentlastungen, die im Zuge des bisherigen Gute-KiTa-Gesetzes eingeführt wurden, sollen aber fortgesetzt werden können – sofern ansonsten die Schwerpunktsetzung, also der Einsatz von mindestens 50 Prozent der Mittel auf die vorrangigen Handlungsfelder sichergestellt ist.
Die Zustimmung des Bundesrates zum KiTa-Qualitätsgesetz bedeutet auch grünes Licht für eine übergangsweise Fortsetzung des Bundesprogramms „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ bis zum 30. Juni 2023.
Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit
Mit dem Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit können Kinder und Jugendliche eigene Ideen umsetzen, Projektmittel beantragen und aktiv ihr Umfeld mitgestalten. Kommunen und Träger sind eingeladen, mitzumachen und junge Menschen zu unterstützen.
Kinder- und Jugendbeteiligung ermöglicht jungen Menschen, aktiv mitzuentscheiden, wie ihre Lebenswelt gestaltet werden soll. Dabei ist Kinder- und Jugendbeteiligung vielfältig und bunt: Die Einrichtung eines Bandprobenraums im Jugendclub, die Organisation eines Rhetorik-Camps von Schülervertreter:innen oder der Aufbau eines Grundlagencamp für kleinere Kinder durch junge Trainer:innen eines Fussballvereins. Bis zum eigenen Projekt sind es nur wenige Schritte von der Idee bis zur Umsetzung. Weitere Informationen über „Das Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit“ und die Fördermöglichkeiten finden Sie unter www.das-zukunftspaket.de
Mit dem Zukunftspaket soll auch die psychische und mentale Gesundheit von jungen Menschen in den Fokus gerückt und mit einer weiteren Maßnahme gefördert werden. Die Bundesregierung wird in Kürze das Programm „Mental Health Coaches“ auflegen, das sich an Schulen präventiv für die gesundheitlichen Belange junger Menschen einsetzt.
Die „Digitalen Engel“ weiter auf Tour
Das Internet bietet viele Chancen und Möglichkeiten, den Alltag zu bereichern und zu erleichtern. Hilfe bei Einkäufen, Behördengängen oder auch der Austausch mit Familie und Freunden. Digitalisierung ist kein Selbstzweck, denn Dabei sein! Online im Alter! bedeutet, die unzähligen Möglichkeiten des Internets kompetent, sicher und vor allem selbstbestimmt nutzen zu können. Das Projekt „Digitaler Engel“ richtet sich an ältere Menschen, die digitale Kompetenzen erwerben wollen, um in der Online-Welt sicher zu agieren, und unterstützt Wissensvermittler*innen dabei, ein nachhaltiges und vertrauenswürdiges Angebot vor Ort zu schaffen.
Mit zwei Infomobilen fahren Expertinnen und Experten durch Deutschland und suchen ältere Menschen insbesondere in ländlichen Regionen auf, um mit passenden Angeboten und im persönlichen Austausch direkt vor Ort die Chancen des Internets aufzuzeigen.
Lesekompass für Kinder und Jugendliche
Jedes Kind liebt gute Geschichten! Es kommt oft nur darauf an, dass man die richtigen findet. Um dabei zu helfen, den Durchblick zu behalten, wird jedes Jahr der Lesekompass verliehen. Damit werden Kinder- und Jugendbücher ausgezeichnet, die garantiert Lesespaß bringen! Eine unabhängige Jury mit Fachleuten aus Kita, Bibliothek, Schule, mit Buchbloggern und Medienexperten schaut sich die Neuerscheinungen genau an und stimmt dann für die besten ab. Das Besondere: Auch die Kinder kommen in drei eigenen Jurys selbst zu Wort: Kita-, Kinder- und Jugendjury dürfen mitbestimmen. Prämiert werden jeweils Neuerscheinungen, die im Zeitraum zwischen zwei Leipziger Buchmessen auf den Markt gekommen sind.
Stöbern Sie den Liste der ausgezeichneten Bücher für die Altersspannen 2 – 6 Jahre / 6 – 10 Jahre / 10 – 14 Jahre…
Ich kann was! Ausschreibung 2022
Mit der bundesweiten Initiative „Ich kann was!“ unterstützt die Deutsche Telekom Stiftung Projekte und Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit. Ziel ist es, insbesondere jungen Menschen aus benachteiligtem Umfeld Kompetenzen zu vermitteln, die es ihnen ermöglichen, selbstbestimmt und aktiv am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen und die eigene Zukunft erfolgreich zu gestalten.
Unter dem Motto „Kompetenzen für die digitale Welt“ werden verstärkt Vorhaben unterstützt, die einen kreativen und zugleich reflektierten Umgang mit Medien und der digitalen Welt fördern. Kinder und Jugendliche sollen so handlungsorientiert die souveräne Anwendung digitaler Werkzeuge erlernen.
Jährlich stellt die Stiftung rund 600.000 Euro bereit. Einzelne Projekte unterstützt sie mit bis zu 10.000 Euro. Die Telekom Stiftung fördert Vorhaben in der offenen Kinder- und Jugendarbeit, um übergreifende Veränderungen und geeignete Rahmenbedingungen medienpädagogisches Arbeiten zu schaffen. Dies betrifft beispielsweise die technische Grundausstattung oder auch finanzielle Unterstützung für Fortbildungen.
Zurzeit läuft die diesjährige „Ich kann was!“-Ausschreibungsphase. Bis zum 30. Juni 2022 können Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit ihren Förderantrag über das Online-Antragsportal einreichen.
Zuschuss für Wandertage und Schulausflüge
Das Land stellt knapp eine Million Euro für Schulausflüge zur Verfügung. Pro Schüler*in ist das ein finanzieller Zuschuss in Höhe von rund fünf Euro. Die Mittel stammen aus dem Aktionsprogramm „Stark machen und Anschluss sichern“. „Einem Besuch im Museum, Theater oder Zoo steht nichts mehr im Wege. Das Geld kann insbesondere verwendet werden, um Fahrtkosten zu begleichen oder Eintrittskarten zu bezahlen. Es kommt direkt den Schüler*innen zugute, weil für sie die Beträge geringer werden.“
Die allgemein bildenden Schulen und Fachgymnasien können das Budget, das ihnen zugewiesen wurde, flexibel und in eigener Verantwortung für schulische Veranstaltungen und eintägige Schulausflüge verplanen. Die Mittel müssen bis Ende des Schuljahres 2022/2023 ausgegeben sein.
Zur Pressemitteilung vom Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung MV
Zehn Jahre Bundesinitiative „Hilfe bei ungewollter Kinderlosigkeit“
Fast jedes zehnte Paar zwischen 25 und 59 Jahren in Deutschland ist ungewollt kinderlos. Um sich den Wunsch nach Kindern erfüllen zu können, sind diese Paare auf medizinische Hilfe angewiesen. Die Behandlung stellt für die Betroffenen aber nicht nur finanziell, sondern auch körperlich und seelisch eine erhebliche Belastung dar. Vor zehn Jahren, am 1. April 2012, hat das Bundesfamilienministerium deshalb die Bundesinitiative „Hilfe und Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit“ ins Leben gerufen. Ziel der Initiative ist es, Kinderwunschpaare bei der Behandlung finanziell zu unterstützen. Außerdem wird das Angebot der begleitenden psychosozialen Beratung verbessert sowie Ursachen und Folgen ungewollter Kinderlosigkeit durch Aufklärung enttabuisiert.
Der Bundeszuschuss wird nur dann gewährt, wenn sich das Bundesland, in dem das Kinderwunschpaar wohnt, durch ein eigenes Förderprogramm beteiligt. Derzeit kooperieren zwölf Bundesländer: Bayern, Berlin, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Die Länder Berlin, Bremen, Rheinland-Pfalz und das Saarland unterstützen bereits auch gleichgeschlechtliche Frauenpaare bei Kinderwunschbehandlung mit Landesmitteln.
Das Informationsportal Kinderwunsch (www.informationsportal-kinderwunsch.de) bietet seriöse Informationen zu Ursachen und Behandlung von Kinderlosigkeit, ein Beratungsangebot und authentische Berichte von Betroffenen. Das Angebot wurde jetzt nochmals deutlich ausgebaut: Interessierte finden nun auch Podcasts und Videos von und mit Betroffenen und Fachleuten. Der Förder-Check klärt zudem nach Beantwortung von elf einfachen Fragen, ob die Voraussetzungen für eine finanzielle Förderung der Kinderwunschbehandlung erfüllt sind.
Pressemitteilung; BMFSFJ vom 01.04.2022