Startschuss für „Corona-Auszeit für Familien“

Ab jetzt können Familien mit kleinen Einkommen und Familien, die Angehörige mit einer Behinderung haben, einen einwöchigen Urlaub buchen, um sich ab Oktober in einer gemeinnützigen Familienferienstätte zu erholen. Die „Corona-Auszeit für Familien“ ist Teil des zwei Milliarden Euro umfassenden Programms „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ der Bundesregierung. Ziel ist es, Familien eine Erholung von den Belastungen der Corona-Pandemie zu ermöglichen.

Berechtigte Familien müssen für Ihren Aufenthalt im Rahmen der „Corona-Auszeit“ nur etwa zehn Prozent der Kosten für Unterkunft und Verpflegung zahlen. Die restlichen Kosten erhält die Einrichtung aus den Mitteln des Aufholpakets der Bundesregierung. Möglich sind bis zu sieben Tage bis Ende 2021 und weitere bis zu sieben Tage im Jahr 2022. Insgesamt stehen für die „Corona-Auszeit für Familien“ 50 Millionen Euro zur Verfügung.

Familien, die im Rahmen der Corona-Auszeit einen stark vergünstigten Aufenthalt in einer Familienferienstätte oder Jugendherberge buchen wollen, finden dazu ab sofort online unter www.bmfsfj.de/corona-auszeit alle Informationen. Eine Deutschlandkarte bietet einen Überblick über alle Einrichtungen, die ab Oktober Plätze anbieten. Familien können sich über Besonderheiten der Einrichtungen wie zum Beispiel Barrierefreiheit informieren und direkt ihre Buchungsanfrage starten. Die angeschriebene Einrichtung nimmt dann mit der Familie Kontakt auf, und gibt eine Rückmeldung, ob zum gewünschten Buchungszeitraum freie Plätze vorhanden sind. Wenn die Buchung verbindlich wird, muss die Familie ihre Berechtigung nachweisen. Hierfür gibt es ein eigenes Formular, das ebenfalls auf der Internetseite der Corona-Auszeit zur Verfügung steht.

Außerdem steht Familien eine kostenlose Beratungshotline zur Verfügung. Diese ist an sechs Tagen in der Woche unter der Nummer 0800 866 11 59 erreichbar.

Mit dem aktuellen Einkommensrechner der Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung erhalten Interessierte Orientierung, ob die vergünstigten Preise auch für sie gelten. Berechnungsgrundlage sind die Sozialhilfe-Regelsätze, die seit dem 1. Januar 2021 gültig sind, woraus sich eine Einkommensgrenze für Familien ergibt. Unterschreitet eine Familie die Einkommensgrenze, so ist sie zu einem vergünstigten Urlaub berechtigt.

Den Einkommensrechner finden Sie hier: https://www.bag-familienerholung.de/einkommensrechner/

Startschuss für Bewegungskampagne

Mit einer neuen Bewegungskampagne sollen Kinder und Jugendliche für Bewegung und Sport in der Gemeinschaft, vor allem in Vereinen interessiert und begeistert werden. Die Deutsche Sportjugend (dsj) im Deutschen Olympischen Sportbund setzt diese Offensive für einen Neustart des Kinder– und Jugendsports nach Corona im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) um. Im Vordergrund der Kampagne stehen nationale Aktionstage. Der erste wird am 2. Oktober 2021 in Hamburg stattfinden. Ziel der dsj ist es, gemeinsam mit ihren Mitgliedsorganisationen möglichst viele Sportvereine zu motivieren, bundesweit Veranstaltungen rund um die Aktionstage durchzuführen, um viele Kinder und Jugendliche anzusprechen.

Weitere Information auf www.dsj.de/bewegungskampagne

Verbesserungen im Elterngeld ab 01.09.2021

Für alle Eltern von Kindern, die ab dem 01.09.2021 geboren werden, gibt es gute Nachrichten. Für sie gelten zahlreiche Verbesserungen im Elterngeld. Ziel ist es, Familien mehr zeitliche Freiräume zu verschaffen und die partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbs- und Familienzeiten zwischen den beiden Elternteilen weiter zu unterstützen – entsprechend der Wünsche und Vorstellungen von Eltern, insbesondere Vätern. Daneben sollen Eltern besonders früh geborener Kinder stärker unterstützt werden. Eltern und Elterngeldstellen profitieren von Vereinfachungen und rechtlichen Klarstellungen.

Das Gesetz enthält verschiedene Bausteine, um das Elterngeld zu verbessern:

  • mehr Teilzeitmöglichkeiten – Die während des Elterngeldbezugs und der Elternzeit zulässige Arbeitszeit wird von 30 auf 32 Wochenstunden – also auf volle vier Arbeitstage – angehoben. Auch der Partnerschaftsbonus, der die parallele Teilzeit beider Eltern unterstützt, kann künftig mit 24–32 Wochenstunden (statt mit bisher 25–30 Wochenstunden) bezogen werden und wird auch sonst an vielen Stellen vereinfacht und flexibler gestaltet.
  • länger Elterngeld für Frühchen – Kommt das Kind sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin oder früher auf die Welt, erhalten Eltern zusätzliche Monate Elterngeld. Bis zu vier zusätzliche Monate Basiselterngeld sind möglich, abhängig vom Geburtstermin.
  • Verwaltungsvereinfachungen und Klarstellungen – Eltern und Verwaltung werden von Vereinfachungen und rechtlichen Klarstellungen profitieren. So werden künftig z.B. die Einnahmen von Eltern mit geringen selbständigen Nebeneinkünften auf Antrag besser im Elterngeld berücksichtigt.
  • Finanzierung und Einkommensgrenzen – Zur Finanzierung der Verbesserungen sollen künftig nur noch Eltern, die gemeinsam 300.000 Euro oder weniger im Jahr verdienen, Elterngeld erhalten. Für Alleinerziehende liegt die Grenze weiterhin bei 250.000 Euro.

Pressemitteilung vom Bundesfamilienministerium (BMFSFJ); Pressemitteilung 062; 31.08.2021

9. Familienbericht „Eltern sein in Deutschland“

Der 9. Familienbericht stellt die Eltern in den Mittelpunkt und die Frage, wie es ihnen geht. Der Bericht bestätigt: Familien brauchen Flexibilität und Sicherheit, Investitionen in neue Chancen für die Kinder und gute Perspektiven für das Familienleben. Drei wichtige Handlungsfelder werden in dem Bericht benannt: Eine neue Qualität der Vereinbarkeit von Beruf und Familie für mehr Partnerschaftlichkeit, mehr Bildungsgerechtigkeit für Kinder und stabile wirtschaftliche Sicherheit für alle Familien.

Zentrale Ergebnisse des Berichts

Eltern-Sein in Deutschland ist anspruchsvoller geworden. Eltern verlangen sich viel ab: Sie wollen mehr Zeit mit ihren Kindern verbringen, sie so gut wie möglich fördern, Familie und Beruf in Einklang bringen und auch eigene Ziele verfolgen. Dafür suchen und brauchen sie Orientierung und Unterstützung, gerade angesichts sich wandelnder Rollenbilder, komplexerer Familienstrukturen, der Herausforderungen der Digitalisierung und der nach wie vor bestehenden ungleichen sozialen Bedingungen für das Aufwachsen und die Chancen von Kindern.

Empfehlungen:

  • Neue Qualität der Vereinbarkeit von Beruf und Familie schaffen
  • Mehr Bildungsgerechtigkeit erreichen
  • Wirtschaftliche Stabilität von Familien weiter stärken

Hier weitere Links:

Mehrgenerationenhäuser werden digitaler

Die 530 Mehrgenerationenhäuser in Deutschland sollen digitaler werden. Dafür stellt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) kurzfristig zusätzliche Bundesmittel in Höhe von bis zu 1000 Euro pro Mehrgenerationenhaus zur Verfügung.

Der zusätzliche Bundeszuschuss soll beim Aufbau und zur Weiterentwicklung digitaler Kontakt-Infrastrukturen helfen. Mit dem Geld sollen die Häuser virtuelle Angebote entwickeln und bereits bestehende Dienste modernisieren. Mit einem einfachen Antragsverfahren können die Mehrgenerationenhäuser ihre Ausgaben etwa für ein Tablet, eine Web-Cam oder Abo-Kosten für eine gerade neu entwickelte MGH-App geltend machen.

Weitere Informationen zum Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus. Miteinander – Füreinander und zur Arbeit der Mehrgenerationenhäuser unter www.mehrgenerationenhaeuser.de.