Mehr Schülerreisen zu Gedenkstätten möglich
Erinnerung stärken, Haltung zeigen: Mecklenburg-Vorpommern erhöht im Jahr 2025 die Mittel für Gedenkstättenfahrten zu den ehemaligen deutschen Vernichtungslagern in Polen von bisher 150.000 Euro auf 311.000 Euro. Zum Vergleich: 2023 standen lediglich 50.000 Euro zur Verfügung.
Die Fahrten führen unter anderem in die Gedenkstätten Auschwitz-Birkenau und Majdanek. Sie dauern fünf bis sechs Tage und werden pädagogisch begleitet – mit Vorbereitungen, Reflexionsgesprächen und Workshops. Die Organisation übernimmt die Europäische Akademie in Waren (Müritz). Schulen können dort Förderanträge stellen.
2025 sind 62 Fahrten mit rund 1.500 Jugendlichen geplant – fast doppelt so viele wie im Vorjahr. Mecklenburg-Vorpommern zählt bundesweit zu den Spitzenreitern bei der Förderung von Gedenkstättenfahrten. „Diese Besuche fördern kritisches Denken und setzen ein klares Zeichen gegen Antisemitismus und für eine starke Erinnerungskultur“, betont Bildungsministerin Simone Oldenburg.
Härtefallfonds zur Entlastung
Ab dem 31. August 2023 können Angebote und Dienstleister im sozialen Bereich, der Familienförderung sowie der Kinder- und Jugendhilfe Anträge zur Abfederung der gestiegenen Energiepreise einreichen. Die Hilfen dienen dazu, soziale Einrichtungen bei hohen Energiepreisen zu entlasten. Anträge können bis zum 30. September bei der jeweiligen Kommune gestellt werden.
Die Mittel stammen aus dem Härtefallfonds des Landes für die Bereiche Soziales, Kultur und Sport. Auch Beratungsangebote, darunter Schuldner- und Insolvenzberatungen, können Hilfen beantragen. „Möglich ist eine einmalige Zahlung von bis zu 5.000 Euro“, erklärt Sozialministerin Stefanie Drese. Insgesamt stünden rund vier Millionen Euro zur Verfügung. Die Landkreise und kreisfreien Städte würden nach Antragseingang im Einzelfall prüfen, ob und in welcher Höhe die Ausgleichzahlung ausgezahlt werde, so Drese.
Zum Vergleich werden die Verbrauchspreise für Erdgas, Strom und Fernwärme der Jahre 2021 und 2022 gegenübergestellt. Die Mittel können dann beantragt werden, wenn keine Bundesmittel greifen oder die Kostensteigerungen nicht bereits durch Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen gedeckt worden sind.
Weitere Informationen sowie die Antragsunterlagen stellt das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport MV zur Verfügung.