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Urlaub mit einem Kind mit Behinderungen in Mecklenburg-Vorpommern

Ein Familienurlaub mit einem Kind mit Behinderungen kann eine wertvolle gemeinsame Auszeit sein. Die Organisation erfordert jedoch mehr Vorlaufzeit und besondere Rahmenbedingungen. Dazu gehören barrierefreie Unterkünfte, individuelle Betreuungsangebote und eine familienfreundliche Umgebung. Mecklenburg-Vorpommern bietet mit seinen elf gemeinnützigen Familienferienstätten vielfältige und erschwingliche Angebote für Familien mit Kindern mit Behinderungen oder Pflegebedarf. Die naturnahe Umgebung zwischen Ostsee, Seenlandschaften und Wäldern schafft dabei ideale Voraussetzungen für Erholung.

FAQ - Häufige Fragen

Familienferienstätten in MV

Die gemeinnützigen Familienferienstätten in Mecklenburg-Vorpommern richten sich gezielt an Familien mit besonderen Herausforderungen. Ob an der Ostseeküste oder in der Seenlandschaft – die Einrichtungen ermöglichen Erholung in naturnaher Umgebung. Viele dieser Häuser zeichnen sich aus durch:

  1. barrierefreie oder barrierearme Unterkünfte
  2. familiengerechte Ausstattung (z. B. Hochbetten, Pflegebetten, Wickelmöglichkeiten)
  3. entlastende Betreuungselemente für Eltern
  4. Freizeitangebote für Kinder mit und ohne Behinderungen
  5. Möglichkeiten zur Begegnung und zum Austausch mit anderen Familien

Die Einrichtungen arbeiten häufig mit anerkannten Trägern der Jugendhilfe zusammen. Neben der Erholung wird vielfach auch Familienbildung angeboten – etwa in Form von kreativen Kursen, thematischen Vorträgen oder naturnahen Gruppenaktionen.

Finanzielle Unterstützung

Das Land Mecklenburg-Vorpommern fördert Aufenthalte in gemeinnützigen Familienferienstätten mit einem Zuschuss in Höhe von:

  • 30 Euro pro Nacht und Person für Aufenthalte zwischen 5 und 7 Tagen,
  • ab dem 8. Tag: gestaffelt (abnehmend) von 26 bis 15 Euro pro Nacht.

Fördervoraussetzungen:

  • Wohnsitz in MV,
  • mindestens ein Kind mit Behinderungen unter 18 Jahren im Haushalt,
  • Bezug bestimmter Sozialleistungen (z. B. Kinderzuschlag, Wohngeld, AsylbLG).

Die Antragstellung erfolgt über die jeweilige Familienferienstätte oder einen freien Träger der Jugendhilfe. Eine persönliche Beratung bei der Antragstellung kann helfen Unsicherheiten zu vermeiden und die passenden Nachweise vorzubereiten.

Tipp:

Auf der Website der BAG Familienerholung gibt es einen Online-Rechner – um zu prüfen, ob eine Vergünstigung möglich ist. Viele Einrichtungen beraten gerne telefonisch zum Thema Barrierefreiheit und bei individuellen Bedarfen.

Inklusive Angebote

Viele Einrichtungen in MV achten verstärkt auf Barrierefreiheit und Inklusion. Dazu gehören:

  1. rollstuhlgerechte Zugänge und sanitäre Anlagen,
  2. Pflegehilfen und barrierefreie Ruheräume,
  3. flexible Essenszeiten,
  4. die Möglichkeit zur Mitnahme von Assistenzhunden,
  5. Freizeitprogramme für Kinder mit kognitiven oder motorischen Einschränkungen.

Die Standards variieren je nach Standort. Einige Einrichtungen bieten begleitete Ausflüge oder integrative Angebote für Geschwisterkinder ohne Behinderungen an. Auch für Eltern können gezielt Entlastungsangebote – wie Massage, Meditation oder Elterngespräche – zur Verfügung stehen.

Beratungsangebote in Mecklenburg-Vorpommern

  • Freie Träger der Jugendhilfe / Familienzentren (Verweis auf interaktive Karte) Organisationen wie AWO, DRK oder Caritas bieten Unterstützung bei der Suche nach geeigneten Angeboten und begleiten Familien bei ihrer Antragstellung.
  • Landesamt für Gesundheit und Soziales MV (LAGuS MV)

Die Fachstelle im LAGuS MV koordiniert die Familienerholungsförderung im Land. Dort gibt es Antragsformulare, Richtlinien und individuelle Beratung.

  • Regionale Jugendämter (Verweis auf interaktive Karte)

Die Jugendämter in den Landkreisen und kreisfreien Städten unterstützen Familien mit Beratungsangeboten bei der Antragstellung, auch zum Thema Vereinbarkeit von Pflege und Urlaub sowie zur Vermittlung lokaler Angebote.

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