FAQ – Häufig gestellte Fragen
Betreuung durch eine Hebamme
Seit Jahrhunderten leisten Hebammen mit ihrem Wissen und Können Schwangeren und jungen Müttern Beistand. Ihre Aufgaben umfassen die Schwangerenvorsorge, Geburt- und Wochenbett-Betreuung sowie die Unterstützung bei der Säuglingsversorgung und in der Stillzeit.
Hebammen unterstützen und beraten werdende Mütter und Väter während der Schwangerschaft. Sie sind befugt, die Schwangerschaft festzustellen und den Mutterpass auszustellen. Wenn keine Risikoschwangerschaft vorliegt und die Schwangere gesund ist, können Hebammen fast alle im Mutterpass vorgesehenen Vorsorgeuntersuchungen durchführen. Ausgenommen sind Ultraschall-Untersuchungen, die Ärztinnen oder Ärzten vorbehalten sind. Hebammen helfen bei Schwangerschaftsbeschwerden, bieten Schwangerschaftsgymnastik und Geburtsvorbereitungskurse an und geben Entscheidungshilfen bei der Auswahl des Geburtsorts und der Geburtsmethode.
Bei einem normalen Geburtsverlauf kann eine Hebamme eigenverantwortlich die Geburt leiten. Auch nach der Geburt ist die Hebamme für eine Mutter und ihr Kind da. Während des Wochenbetts macht sie Hausbesuche.
Eine Hebamme in Wohnortnähe lässt sich über die Hebammensuche des Deutschen Hebammenverbands finden.
Unterstützung durch eine Familienhebamme
Neben der regulären Hebammenbetreuung können Mütter in Mecklenburg-Vorpommern bei Bedarf zusätzlich durch eine Familienhebamme oder eine Familien-Gesundheits- & Kinderkrankenpflegerin begleitet werden. Dieses kostenfreie Angebot richtet sich an Familien, die sich in einer besonderen Lebenssituation befinden, zum Beispiel bei gesundheitlichen oder finanziellen Belastungen, sehr jungen Eltern oder wenn die Mutter alleinerziehend ist.
Eine Familienhebamme kommt zu Ihnen nach Hause, unterstützt die gesunde Entwicklung des Kindes und hilft, den veränderten Alltag gut zu bewältigen. Sie zeigt, wie man das Kind altersgerecht fördert, begleitet bei Arztterminen oder Behördengängen und steht bei Erziehungsfragen beratend zur Seite. Die Begleitung kann bereits ab Beginn der Schwangerschaft bis zum Ende des 18. Lebensmonats erfolgen. Vermittelt wird das Angebot über die regionalen Gesundheitsämter.
Rund um Schwangerschaft und Geburt gibt es eine Vielzahl von Leistungen, die von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden. Dazu gehören unter anderem die Hebammenhilfe, Geburtsvorbereitungskurse, ärztliche Vorsorgeuntersuchungen, Mutterschaftsgeld und gegebenenfalls eine Haushaltshilfe. Welche Leistungen gesetzliche Krankenkassen rund um Schwangerschaft und Geburt übernehmen, erläutert das Familienportal des Bundes übersichtlich.
Gefühle und Veränderungen nach der Geburt
Nicht jede Mutter entwickelt unmittelbar nach der Geburt intensive Gefühle für ihr Kind. Dies kann verschiedene Gründe haben – etwa wenn die Schwangerschaft nicht geplant war oder Unsicherheiten hinsichtlich der neuen Lebenssituation bestehen. Aber selbst bei geplanten Schwangerschaften kann es vorkommen, dass sich emotionale Bindung und Liebe erst nach und nach entwickeln. Viele Mütter sind nach der Geburt und der damit verbundenen hormonellen Umstellung emotional sehr aufgewühlt. Es ist normal, dass die Liebe zum eigenen Kind wachsen darf – wie bei jeder zwischenmenschlichen Beziehung.
Meist klingen diese sogenannten „Baby Blues“ nach wenigen Tagen wieder ab. Halten belastende Gefühle jedoch länger an oder nehmen zu, kann eine Wochenbettdepression vorliegen. Es ist wichtig, sich in diesem Fall frühzeitig Hilfe zu holen – zum Beispiel bei der Hebamme, der Hausärztin oder in spezialisierten Beratungsstellen.
Partnerschaft und Elternschaft nach der Geburt
Die Geburt eines Kindes verändert nicht nur das Leben der Mutter, sondern auch die Partnerschaft. Die neue Situation bringt Freude, aber auch Herausforderungen mit sich. Eine offene Kommunikation und gegenseitige Unterstützung helfen dabei, sich als Paar in der neuen Rolle als Eltern gut einzufinden. Auch hierfür dürfen beide Partner Zeit und Verständnis aufbringen.
Single schwanger
Ob ungewollt oder bewusst so entschieden – wer ohne Partner oder Partnerin ein Kind bekommt, geht oft keinen leichten Weg (Alleinerziehend). Es gibt jedoch vielfältige Unterstützungsmöglichkeiten. Vielen Frauen, die allein eine Familie gegründet haben, hat es geholfen, in der Schwangerschaft ihr Leben aktiv zu gestalten. Schon früh die Zeit nach der Geburt zu organisieren, Hilfen zu beantragen und offene Fragen zu klären, kann in der ersten Zeit mit dem Baby entlasten. Eine vorausschauende Planung schafft zudem Sicherheit und stärkt die eigene Handlungsfähigkeit.
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Wo werden wir wohnen?
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Wann möchte/muss ich wieder erwerbstätig sein oder meine Ausbildung fortsetzen, und welche Betreuungsmöglichkeiten gibt es dann für mein Kind?
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Hat das Kind/habe ich Anspruch auf Unterhalt? Welche staatliche Unterstützung gibt es für uns?
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Welche Rolle wird der (werdende) Vater des Kindes spielen? Was ist in Bezug auf die Anerkennung der Vaterschaft (interner Link zur Familienleistung) und das Sorgerecht (interner Link zur Familienleistung) zu beachten?
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Wer kann mich im Alltag unterstützen – etwa als Babysitter einspringen, wenn ich krank bin, oder später das Kind auch mal von der Kita abholen?
Beruf, Finanzen und rechtliche Fragen
Rund um die Geburt ergeben sich viele Fragen zum Thema Beruf, Finanzen und rechtliche Ansprüche. In Deutschland gibt es verschiedene gesetzliche Regelungen, die Mütter und Familien in dieser Lebensphase schützen und entlasten sollen.
Der Mutterschutz beginnt sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet acht Wochen nach der Geburt – bei Früh- und Mehrlingsgeburten zwölf Wochen danach. In dieser Zeit besteht ein Beschäftigungsverbot. Der Arbeitgeber zahlt das Mutterschaftsgeld in Kombination mit der Krankenkasse weiter.
Das Elterngeld unterstützt Familien finanziell in den ersten Lebensmonaten des Kindes. Es kann von einem oder beiden Elternteilen beantragt werden und richtet sich nach dem vorherigen Einkommen. Auch Teilzeitarbeit während des Elterngeldbezugs ist möglich. Elternzeit kann für bis zu drei Jahre beantragt werden – auch aufgeteilt oder auf einen späteren Zeitraum. Während dieser Zeit besteht Kündigungsschutz. Es ist ratsam, die Anträge frühzeitig zu stellen und sich individuell beraten zu lassen.
Für arbeitsrechtliche Fragen wie Kündigungsschutz, Teilzeitansprüche, Stillzeiten oder die Rückkehr in den Beruf nach der Elternzeit bieten die Gleichstellungsbeauftragten, Familienberatungen, Gewerkschaften oder die Elterngeldstellen in Mecklenburg-Vorpommern wichtige Informationen.
Beratungsangebote in Mecklenburg-Vorpommern
Es gibt in Mecklenburg-Vorpommern vielfältige Beratungsangebote für werdende Mütter und Familien. Hier können Fragen rund um Schwangerschaft, Geburt, erste Zeit mit dem Baby, finanzielle Hilfen oder psychische Belastungen vertraulich besprochen werden. Viele Angebote sind kostenfrei und ohne Antrag nutzbar.
Hilfe und Begleitung in der Schwangerschaft und nach der Geburt wohnortnah finden.
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Gerhart-Hauptmann-Straße 23
18055 Rostock
Gesundheitsamt – Regionalstandort Wismar
Fachstelle für Familienhebammen
Erziehungs- und Familienberatung
Caritas Mecklenburg
Familienhilfe und Lebensberatung
Caritas Mecklenburg
Erziehungs- und Familienberatungsstelle
Internationaler Bund
Schwangerschaft(konflikt)beratungsstelle Neustrelitz
Diakonie Mecklenburgische Seenplatte gGmbH
DRK Schwangerschaftsberatungsstelle Grevesmühlen
DRK Nordwestmecklenburg
Schwangerschaftsberatungsstelle Strasburg
Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Uecker-Randow e.V.