FAQ - Häufige Fragen
Vor der Entscheidung: Möglichkeiten und Grenzen der Pränataldiagnostik
Das Fachgebiet Pränataldiagnostik umfasst medizinische Untersuchungen, die Hinweise auf mögliche Erkrankungen oder Behinderungen beim ungeborenen Kind geben sollen. Viele Eltern erhoffen sich dadurch Gewissheit – über die Entwicklung des Kindes oder das mögliche Ausmaß einer Auffälligkeit. Diese Erwartungen kann die Diagnostik jedoch nur begrenzt erfüllen:
- Nicht alle Erkrankungen oder Behinderungen lassen sich bereits während der Schwangerschaft erkennen.
- Viele Tests liefern keine eindeutige Diagnose, sondern sie liefern nur erste Hinweise.
- Eindeutige Aussagen über die Ausprägung oder den Verlauf einer möglichen Beeinträchtigung sind darum meist nicht möglich.
Unterschieden wird zwischen:
- Nicht-invasiven Verfahren – wie Ultraschall oder Bluttests. Sie sind risikoarm, aber im Vergleich weniger präzise.
- Invasiven Verfahren – wie Fruchtwasseruntersuchung oder Chorionzottenbiopsie. Sie ermöglichen genauere Aussagen, bergen aber ein kleines Risiko für Komplikationen.
Alle Untersuchungen sind freiwillig. Vor jeder Maßnahme besteht Anspruch auf eine ausführliche ärztliche Aufklärung – über Ablauf, Risiken, Aussagekraft und das Recht auf psychosoziale Beratung. Es besteht auch ein gesetzlich geschütztes Recht auf Nichtwissen – also darauf, auf Untersuchungen bewusst zu verzichten.
Gerade in Phasen der Unsicherheit oder bei unklaren Befunden kann eine begleitende Beratung helfen, Informationen besser einordnen zu können und eigene Entscheidungen zu treffen – in Ruhe und ohne Druck.
Begleitung durch die Schwangerschaft
Schwangerschaftsberatungsstellen (Verweis auf interaktive Karte) begleiten durch alle Phasen einer Schwangerschaft – unabhängig davon, ob und welche Untersuchungen gemacht wurden.
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Vor der Diagnostik: Beratung hilft, eigene Werte und Erwartungen zu klären – und sich gegebenenfalls bewusst
gegen Untersuchungen zu entscheiden.
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Während der Wartezeit: Zwischen Test und Ergebnis können Tage oder Wochen liegen. Diese Zeit ist oft von Unsicherheit geprägt. Gespräche, auch mit anderen betroffenen Eltern, können Halt geben und unterstützen.
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Nach der Diagnose: Besteht der Verdacht auf eine Erkrankung oder eine Behinderung stehen medizinische Fachpersonen, psychosoziale Beratungen und Selbsthilfegruppen bereit. Auch betroffene Eltern bieten im Rahmen von Patenprogrammen ihre Unterstützung an.
Alle Beratungen sind ergebnisoffen – unabhängig davon, ob die Schwangerschaft beendet oder fortgeführt wird.
Wenn ein Abbruch zur Option wird
Ein auffälliger Befund kann Eltern vor eine sehr persönliche Entscheidung stellen. Nicht alle Menschen fühlen sich dazu in der Lage, ein Kind mit einer möglichen Behinderung großzuziehen – und niemand trifft eine solche Entscheidung leichtfertig.
Das Gesetz sieht vor, dass ein Schwangerschaftsabbruch auch nach der 12. Woche möglich ist, wenn eine sogenannte medizinische Indikation vorliegt. „medizinische Indikation“ bedeutet: Die körperliche oder seelische Gesundheit der Schwangeren ist durch die Fortsetzung der Schwangerschaft ernsthaft gefährdet.
Voraussetzung ist:
- Eine ärztlich festgestellte medizinische Indikation
- Eine gesetzlich vorgeschriebene Bedenkzeit von mindestens 3 Tagen nach Mitteilung der Diagnose
Auch in dieser Situation bleibt die Entscheidung bei der Schwangeren. Beratungsstellen (Verweis interaktive Karte) unterstützen ohne Druck – in alle Richtungen.
Beratungsangebote in Mecklenburg-Vorpommern
In ganz Mecklenburg-Vorpommern stehen vertrauliche, kostenfreie Unterstützungsangebote bereit – für alle, die mit schwierigen Entscheidungen in der Schwangerschaft konfrontiert sind.
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Schwangerschaftsberatungsstellen begleiten unabhängig und einfühlsam. Sie informieren bei medizinischen, psychischen, rechtlichen und sozialen Fragen – vor, während und nach der Diagnostik.
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Selbsthilfeangebote wie das Netzwerk Pränataldiagnostik Rostock oder das Patenprogramm des BFVEK e. V. vermitteln Kontakte zu Eltern mit ähnlichen Erfahrungen – das bietet oft eine große Entlastung.
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Frühe Hilfen bieten praktische Unterstützung – vor und nach der Geburt. Dazu gehören Familienhebammen, Lotsinnen oder Gesundheitsfachkräfte – erreichbar über die Jugendämter oder Beratungsstellen vor Ort.
Alle diese Angebote sind flächendeckend in MV verfügbar. Adressen und Kontaktmöglichkeiten finden sich in unserer interaktiven Karte (interner Verweis).