FAQ – Häufige Fragen
Recht auf Elternschaft
Menschen mit Behinderung haben wie alle anderen Menschen das Recht, eine Familie zu gründen und Kinder großzuziehen. Dieses Recht ist in der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) verankert, die Deutschland im Jahr 2009 unterzeichnet hat. In Artikel 23 heißt es: Niemand darf benachteiligt werden, weil er eine Behinderung hat – auch nicht beim Wunsch, Mutter oder Vater zu sein.
Der Staat ist verpflichtet, Barrieren abzubauen und passende Unterstützungsangebote zu schaffen. Dazu gehört zum Beispiel die Möglichkeit, mit Elternassistenz den Familienalltag selbstbestimmt zu gestalten. Das Recht auf Elternschaft gilt unabhängig davon, welche Behinderung vorliegt, ob jemand Hilfsmittel nutzt oder selbst im Alltag auf Unterstützung angewiesen ist.
Was ist die EUTB®?
Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB®) unterstützt Menschen mit Behinderungen, chronischen Erkrankungen oder drohender Behinderung sowie deren Angehörige – kostenlos, vertraulich und auf Augenhöhe.
Das Besondere: Viele Berater*innen haben eigene Erfahrungen mit Behinderung (Peer Counseling). Die Beratung ist unabhängig von Ämtern, Trägern oder Leistungserbringern – im Mittelpunkt stehen die eigenen Wünsche und Entscheidungen.
Typische Themen bei Kinderwunsch, Schwangerschaft und Elternsein:
- Welche Unterstützungsangebote gibt es während der Schwangerschaft?
- Welche Rechte bestehen bei Elternassistenz oder Hilfsmitteln im Alltag mit Kind?
- Wo erhalte ich für meine Lebenssituation passende Beratung oder Austausch?
- Was ist bei der Auswahl von Hebammen, Ärzt*innen oder Geburtsorten wichtig?
- Welche Rechte auf Unterstützung bestehen?
EUTB®-Angebote gibt es in ganz Mecklenburg-Vorpommern.
Beratung in MV und bundesweit
Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen sind bei Kinderwunsch oder in der Schwangerschaft eine wichtige Anlaufstelle, sie helfen kostenlos und vertraulich weiter – auch bei persönlichen, medizinischen oder finanziellen Fragen.
Je nach Anliegen kann es für Menschen mit einer Behinderung hilfreich sein, sich direkt an Interessenvertretungen wie den Blinden- und Sehbehindertenverband MV oder den Schwerhörigenbund MV zu wenden – viele bieten Beratung an. Die EUTB® kann bei Bedarf den Kontakt zu spezialisierten Verbänden herstellen oder gemeinsame Gespräche ermöglichen. Auch Peer-Erfahrungen können unterstützen – etwa durch den Austausch mit Eltern in ähnlicher Lebenssituation.
Schwangerschaftsberatungsstellen
In Mecklenburg-Vorpommern gibt es zahlreiche Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen. Sie beraten kostenlos und vertraulich – zu medizinischen Fragen, Geburtsvorbereitung, Partnerschaft, finanziellen Hilfen und zum Umgang mit Behinderung in der Schwangerschaft. (interne Verlinkung)
Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB®)
Die EUTB ® ist eine der wichtigsten Anlaufstellen für Menschen mit Behinderung. Sie berät zu Themen wie Elternassistenz, Teilhabe, Hilfsmitteln und rechtlichen Ansprüchen. Die Beratung ist unabhängig, kostenlos und auf Augenhöhe – auch in Form von Peer-Beratung, d.h. von Behinderung betroffene Menschen beraten andere Menschen mit Behinderungen. (interne Verlinkung)
Bundesverband behinderter und chronisch kranker Eltern (bbe) e.V.
Der bbe e.V. ist ein Zusammenschluss betroffener Eltern und Fachleuten. Auf der Website finden sich viele praktische Tipps, Erfahrungsberichte, Kontaktnetzwerke und Materialien wie ein Ratgeber zur Elternassistenz.
Mehr Infos: behinderte-eltern.de
Unterstützung in der Schwangerschaft mit Behinderung
Werdende Mütter mit körperlicher Behinderung haben Anspruch auf passende Kommunikation – etwa Dolmetschdienste bei Gebärdensprachbedarf. Die Kosten dafür trägt in medizinischen Situationen die Krankenkasse.
Grundsätzlich gilt es, je nach vorliegender Behinderung und den damit zusammenhängenden Bedarfen passende Lösungen für die werdende Mutter zu finden.
Elternassistenz: Unterstützung für Eltern mit Behinderung im Familienalltag
Eltern mit körperlicher Behinderung meistern ihren Alltag oft mit großem Einsatz. Wenn körperliche Einschränkungen bestimmte Aufgaben erschweren, kann eine Elternassistenz helfen: Sie übernimmt unterstützende Tätigkeiten – etwa beim Wickeln, Tragen oder bei Wegen außer Haus. Wichtig ist: Die erzieherische Verantwortung bleibt bei den Eltern.
Elternassistenz ist eine Leistung der Eingliederungshilfe und seit 2018 im Sozialgesetzbuch geregelt (§ 78 Abs. 3 i.V.m. § 113 SGB IX). Ziel ist es, das Familienleben so selbstbestimmt wie möglich zu gestalten und gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen. Die Hilfe kann über einen Assistenzdienst organisiert oder als Persönliches Budget selbst verwaltet und organisiert werden, dann werden die Eltern selbst Arbeitgeber*in der Assistenzkräfte. Entscheidend ist immer: Die Unterstützung soll zu den Bedürfnissen der Eltern passen – nicht umgekehrt.
Der Ratgeber Elternassistenz – Hilfe bei der Beantragung
Wie beantragt man Elternassistenz? Worauf muss man achten? Und wie findet man eine passende Hilfe? Der Ratgeber Elternassistenz des Bundesverbands behinderter und chronisch kranker Eltern (bbe) e.V. gibt Antworten – verständlich, praxisnah und aus Sicht betroffener Eltern.
-
Was Elternassistenz ist – und was nicht dazugehört
-
Wer Anspruch hat und wann man sie beantragen sollte
-
Welche Unterlagen und Angaben beim Antrag wichtig sind
-
Wie Sachleistung und Persönliches Budget funktionieren
-
Wie man eine passende Assistenzkraft findet und auswählt
-
Was bei der Zusammenarbeit im Alltag zu beachten ist
-
Welche Rolle Beratung, Hilfeplanung und Begleitung spielen
-
Wo man als Elternteil mit Behinderung Tipps und Unterstützung bekommt