FAQ: Häufige Fragen
Schulstart in MV – Ein neuer Lebensabschnitt beginnt
Der Übergang vom Kindergarten in die Schule ist für Kinder wie Eltern ein großer Moment. Zwischen Aufregung, Stolz und Unsicherheit beginnt ein neuer Alltag – mit mehr Selbstständigkeit, neuen Freundschaften und ersten Schulaufgaben. Damit dieser Schritt gut gelingt, lohnt sich ein Blick auf die Rahmenbedingungen in Mecklenburg-Vorpommern.
In MV beginnt die Schulpflicht am 1. August des Jahres, in dem ein Kind sechs Jahre alt wird – Stichtag ist der 30. Juni. Kinder, die bis zu diesem Tag Geburtstag haben, werden regulär eingeschult. Wenn Ihr Kind erst später im Jahr sechs Jahre alt wird, ist auf Antrag eine vorzeitige Einschulung möglich – vorausgesetzt, die körperliche, kognitive und soziale Schulreife ist gegeben.
Die Anmeldung erfolgt in der Regel an der zuständigen Grundschule im Wohnortbereich. Wer eine Schule in freier Trägerschaft oder eine bestimmte Grundschule außerhalb des Einzugsbereichs wählen möchte, kann sich ebenfalls dafür entscheiden – zum Beispiel aus pädagogischen Gründen oder wenn ältere Geschwister dort bereits zur Schule gehen. Der Atlas der Schulstandorte in MV zeigt, welche Grundschulen sich in der Nähe des Wohnortes befinden.
Die Broschüre „Mein Kind kommt in die Schule“ des Bildungsministeriums Mecklenburg-Vorpommern erklärt kompakt den Ablauf von Anmeldung und schulärztlicher Untersuchung sowie die Möglichkeiten einer früheren oder späteren Einschulung.
Spätere Einschulung: Wenn ein weiteres Jahr Kita sinnvoll ist
Nicht alle Kinder sind zum Stichtag am 30. Juni so weit, dass der Start in die Schule sich gut anfühlt. Manche sind emotional noch sehr an ihre Kita gebunden, andere brauchen in ihrer Entwicklung einfach etwas mehr Zeit. Diese sogenannte „Zurückstellung“ ist eine individuelle Entscheidung im Sinne des Kindes – mit dem Ziel, einen gelingenden Start in die Schule zu ermöglichen.
So läuft das Zurückstellungsverfahren ab
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Antrag auf Zurückstellung bei der Schule stellen Wird ein zusätzliches Jahr in der Kita für sinnvoll gehalten, kann bei der zuständigen Grundschule ein formloser Antrag auf Zurückstellung gestellt werden. Dies sollte frühzeitig erfolgen – idealerweise rund um den Zeitpunkt der Schulanmeldung.
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Prüfung durch die Schulleitung Die Entscheidung über eine Zurückstellung trifft die Schulleitung. Dabei werden die schulärztliche Einschätzung und – falls erforderlich – weitere fachliche Stellungnahmen (z. B. durch den schulpsychologischen Dienst) einbezogen.
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Kita-Besuch für ein weiteres Jahr Bei Zustimmung zur Zurückstellung bleibt das Kind für ein weiteres Jahr in der Kindertageseinrichtung. Die Einschulung erfolgt dann im darauffolgenden Jahr.
Wichtig: Schulärztliche Untersuchung ist verpflichtend
Alle schulpflichtigen Kinder eines Jahres nehmen unabhängig vom Antrag auf Zurückstellung an einer schulärztlichen Untersuchung teil. Dabei wird unter anderem die Schulreife erfasst – also Aspekte wie Sprache, Motorik, Verhalten und körperliche Entwicklung. Sie dient also auch als Entscheidungsgrundlage für eine Zurückstellung.
Hinweis:
Eine Zurückstellung ist ein regulärer Bestandteil des Einschulungsverfahrens. Sie orientiert sich an den individuellen Entwicklungsbedarfen des Kindes und wird in enger fachlicher Begleitung getroffen.
Alles zur Schulanmeldung – Zeitplan, Zuständigkeit und Unterlagen
Die Anmeldung zur Grundschule ist der formale Start in den neuen Lebensabschnitt. In Mecklenburg-Vorpommern gilt: Alle schulpflichtigen Kinder müssen bis zum 31. Oktober des Vorjahres an der zuständigen staatlichen Grundschule angemeldet werden, teilweise wird die Anmeldung auch von den Kommunen zentral organisiert. Informieren Sie sich über den Ablauf an ihrem Wohnort.
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Grundlegende Infos zum Ablauf • Zuständig ist in der Regel die Grundschule im Wohnortbereich – teilweise wird die Anmeldung auch online oder über Formulare zentral von den Kommunen organisiert. Bitte informieren Sie sich an ihrem Wohnort über den Ablauf.
• Auch wenn ein Wechsel an eine Schule in freier Trägerschaft gewünscht ist, muss das Kind zusätzlich an der zuständigen staatlichen Grundschule angemeldet werden.
• Die Schulanmeldung wird in der Regel im Herbst (September/Oktober) durchgeführt. Die Kommunen und Schulen informieren per Aushang in Kitas, über das Internet oder in lokalen Medien.
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Anmeldung, Unterlagen und schulärztliche Untersuchung • Die Anmeldung erfolgt zum Teil persönlich oder über Formulare.
• Im Zuge der Anmeldung erhalten Eltern auch Informationen über die nächsten Schritte bis zur Einschulung (z. B. schulärztliche Untersuchung, Einschulungsfeier).
• Mitzubringen, bzw. einzureichen sind:
o Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Stammbuch
o Nachweis des Masernschutzes (z. B. Impfausweis)
o ggf. Sorgerechtsnachweise
o ggf. formloser Antrag auf Zurückstellung des Kindes (kann auch nachgereicht werden, sollte aber dann frühestmöglich nach der Anmeldung erfolgen)
• Die Schule veranlasst auf Basis der Anmeldung die schulärztliche Untersuchung. Die Einladung erfolgt schriftlich durch das Gesundheitsamt.
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Formales und Datenschutz • Entwicklungsberichte aus der Kita dürfen nur mit Einwilligung der Eltern an die Schule übermittelt werden.
• Das entsprechende Formular ist in der Elternunterrichtung enthalten, die bei der Anmeldung ausgegeben wird.
Gut vorbereitet – so gelingt der Grundschulstart
Der Schulanfang bringt viele Veränderungen mit sich – und lässt sich am besten meistern, wenn Kinder sich schon vor dem ersten Tag ein Bild machen können. Eine behutsame Vorbereitung hilft, Unsicherheiten abzubauen und Vorfreude zu wecken – dazu informiert auch die Broschüre „Mein Kind kommt in die Schule“ des Bildungsministeriums Mecklenburg-Vorpommern.
Was im Alltag helfen kann
Der erste Schultag – ein großer Schritt für die ganze Familie
Die Einschulung ist ein besonderer Meilenstein – für Kinder und Eltern gleichermaßen. Der Wechsel von der Kita in die Schule markiert nicht nur einen neuen Alltag, sondern auch eine neue Rolle: Aus Kindergartenkindern werden Schulkinder.
Einschulungsfeier zum Start
In Mecklenburg-Vorpommern findet die Einschulungsfeier meist am letzten Samstag der Sommerferien statt. Jede Schule entscheidet selbst, ob die Feier vor oder nach der ersten Unterrichtswoche stattfindet – sie wird aber immer so geplant, dass auch Angehörige teilnehmen können.
Ankommen in der neuen Umgebung
Viele Schulen gestalten die erste Schulwoche als Willkommenswoche: Die Kinder lernen ihre Klassenlehrkraft, Mitschüler*innen, den Klassenraum und wichtige Abläufe kennen. Im Mittelpunkt steht, die Schule als neuen Ort des Lernens und Miteinanders positiv zu erleben.
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Begrüßung durch die Schulleitung und Lehrkräfte
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Einblick in den Klassenraum und das Schulgebäude
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Erste gemeinsame Aktivitäten mit der Klasse
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Kennenlernen der Sitzplätze und eventuell kleiner Willkommensrituale
Der Schulstart ist eine aufregende Zeit – mit kleinen Unsicherheiten, viel Neugier und der großen Freude, endlich „ein Schulkind“ zu sein. Eltern können diesen Übergang begleiten, indem sie das Kind stärken, geduldig auf Fragen eingehen und den Schulbeginn mit kleinen Ritualen feiern.
Individuelle Schuleingangsphase und Lernbegleitung in der Grundschule
In Mecklenburg-Vorpommern umfasst die Grundschule eine flexible Schuleingangsphase in den Jahrgangsstufen 1 und 2. Diese Phase berücksichtigt die individuellen Lernvoraussetzungen der Kinder und kann in einem bis zu drei Schuljahren durchlaufen werden. In dieser Zeit erhalten die Schülerinnen und Schüler noch keine Noten, sondern eine differenzierte Rückmeldung zu ihren Leistungen, Kompetenzen sowie zum Arbeits- und Sozialverhalten. Am Ende der Schuleingangsphase erfolgt der Übergang in die 3. Klasse ohne Versetzungsentscheidung. Ab Jahrgangsstufe 3 gelten dann Versetzungsregelungen und es werden Notenzeugnisse vergeben. Zudem beginnt ab dieser Klassenstufe der Fremdsprachenunterricht – in der Regel in Englisch.
Verpflichtendes Lesetraining ab Klasse 1
Ab dem Schuljahr 2024/2025 realisieren alle Grundschulen in Mecklenburg-Vorpommern ein tägliches Lesetraining. An fünf Tagen pro Woche werden jeweils 20 Minuten des Unterrichts – unabhängig vom Fach – für das Lesen genutzt. Ziel ist es, die Leseflüssigkeit der Kinder gezielt zu fördern. Durch Lautleseverfahren wie das „Lautlesetandem“ oder „Vorlesen und Mitlesen“ wird sicheres, flüssiges und verstehendes Lesen durch regelmäßige Wiederholung und begleitete Lesephasen unterstützt.