Der Bundesrat hat das Gesetzgebungsverfahren zum weiterentwickelten KiTa-Qualitätsgesetz abgeschlossen. In den nächsten zwei Jahren investiert die Bundesregierung weitere vier Milliarden Euro in eine bessere frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung.
Mit der Weiterentwicklung fokussiert das KiTa-Qualitätsgesetz auf die sieben Handlungsfelder, die für die Qualität der Kindertagesbetreuung von besonderer Bedeutung sind und in denen langfristig bundesweite Standards angestrebt werden.
Die Länder können die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel nach Ablauf einer Übergangsfrist nur noch für Maßnahmen in den folgenden Handlungsfeldern verwenden:
- Bedarfsgerechtes Angebot
- Fachkraft-Kind-Schlüssel
- Gewinnung und Sicherung qualifizierter Fachkräfte
- Stärkung der Leitung
- Förderung einer bedarfsgerechten, ausgewogenen und nachhaltigen Verpflegung und ausreichender Bewegung
- Förderung der sprachlichen Bildung
- Stärkung der Kindertagespflege
Dabei sind zwei Handlungsfelder künftig für jedes Land verpflichtend: die Gewinnung und Sicherung von Fachkräften – denn Qualitätsentwicklung gelingt nur mit qualifizierten Fachkräften – und die sprachliche Bildung – denn Sprache ist der Grundstein für Bildung und Teilhabe.