Bundestag beschließt Elterngeldreform Bundestag beschließt Elterngeldreform

Erschienen am 08.02.2021

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Das Elterngeld wird noch flexibler, partnerschaftlicher und einfacher – durch mehr Teilzeitmöglichkeiten, weniger Bürokratie und mehr Elterngeld für Frühchen. So werden Eltern unterstützt, Familienleben und Beruf noch besser zu vereinbaren. Das „Zweite Gesetz zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes“ ist vom Bundestag in 2. und 3. Lesung beschlossen worden. Die Regelungen sollen zum 1. September 2021 in Kraft treten.

Die Elterngeldreform besteht aus folgenden Aspekten:

  • Teilzeitkorridor wird erweitert
  • bei Bezug von Lohnersatzleistungen bleibt die Höhe des Elterngeldes gleich
  • Corona-Sonderregelung zum Partnerschaftsmonat werden bis 31.12.2021 verlängert
  • Eltern von Frühgeborenen erhalten zusätzliche Elterngeldmonate
  • Einkommensgrenze für Paare werden angepasst

Weitere Informationen erhalten Sie beim BMFSFJ.