In der aktuellen Corona-Krise bricht vielen Familien und Alleinerziehenden ihr Einkommen weg. Um ihnen zu helfen, wurde der Kinderzuschlag (KiZ) vorübergehend zum „Notfall-KiZ“. Die Familienleistung unterstützt Familien und Alleinerziehende, die genug verdienen, um ihren eigenen Bedarf zu decken, aber deren Einkommen nicht oder nur knapp für die gesamte Familie reicht.
Durch die Anpassung greift die Leistung in der Krise bei Einkommenseinbußen wesentlich schneller. Denn während der Corona-Zeit ist für die Bewilligung des Kinderzuschlags das Elterneinkommen aus dem letzten Monat vor der Antragstellung entscheidend – sonst musste das Einkommen der letzten sechs Monate nachgewiesen werden. Wenn Eltern oder Alleinerziehende jetzt im Mai einen Antrag stellen, ist zum Beispiel ihr Einkommen aus dem vergangenen April relevant. Diese Regelung gilt für alle Anträge zwischen dem 1. April und dem 30. September 2020.
Die Zahl der durch den KiZ erreichten Kinder ist im April gegenüber März um rund 110.000 auf fast 490.000 Kinder gestiegen. Allein über das Onlineportal KiZ-Digital wurden im April über 170.000 Anträge auf den Weg gebracht.
Der Anteil der Alleinerziehenden, die für ihre Kinder den Kinderzuschlag beziehen, lag im April bei rund 25 Prozent. Es werden somit – wie mit dem Ausbau des Kinderzuschlags beabsichtigt – deutlich mehr Alleinerziehende mit der Leistung erreicht.
Mit dem KiZ unterstützt das Bundesfamilienministerium Familien mit bis zu 185 Euro pro Kind und Monat – zusätzlich zum Kindergeld. Wer den Kinderzuschlag erhält, hat außerdem Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe und ist von Kita-Gebühren befreit.
Mit dem KiZ-Lotsen der Familienkasse können Eltern und Alleinerziehende prüfen, ob der Kinderzuschlag für sie in Betracht kommt. Fällt ihre Prüfung positiv aus, können sie den Antrag online bei der Familienkasse ausfüllen.