Zum Jahresanfang sind die aktualisierten Grundsätze des Landesprogramms Familienhebammen und Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen in Kraft getreten. Wesentliche Änderung: Mit dem Landesprogramm können Familienhebammen und Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen belastete Familien von der Geburt bis nunmehr zum Ende des 18. Lebensmonates ihres Kindes helfen, den neuen Alltag zu meistern. Bisher war eine Unterstützung nur bis zum Ende des ersten Lebensjahres möglich. Die Hilfsangebote sind für die Familien kostenlos.
Die Familien werden in ihrem häuslichen Umfeld besucht, was der Fachkraft ermöglicht, das individuelle Lebensumfeld zu verstehen und eine passgenaue Unterstützung anzubieten. Das Angebot ist niedrigschwellig und freiwillig.
Ansprechpartner*innen und weitere Informationen zum Landesprogramm finden Sie auf der Webseite der Landesfachstelle.